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Besserung der bestehenden Zustände.
Die Frondienste verminderte er von fünf und sechs auf drei und
vier Tage in der Woche; die Lasten des Bauernstandes suchte er durch
menschenfreundliche Verordnungen zu erleichtern. Das Edikt von
1763 bestimmt, daß „alle Leibeigenschaften ohne das geringste Räson—
nieren von Stund an gänzlich abgeschafft werden sollen“; die volle
Durchführung konnte aber erst später erfolgen — wann? Von segensreicher
Wirkung für den Landbau — namentlich für die großen Güter — war die
Einrichtung landwirtschaftlicher Pfandbrief-Institute; die Besitzer konnten
aus ihnen Gelder bis zur Hälfte des Wertes ihrer Besitzungen gegen mäßigen
Zinsfuß entleihen.
Erzähle von seiner Sorge für die Rechtspflege, gib seinen Ausspruch
anl! Er ließ das „Allgemeine preußische Landrecht“ ausarbeiten, das
freilich erst 1794 in Kraft trat. General-Landschulreglement von 1763. —
Der König erweiterte das früher gegebene Edilkt 1749 dahin: Vei
100 Dukaten Strafe soll es untersagt sein, Bauernhöfe in Vorwerke zusammen—
zuziehen oder mit dem herrschaftlichen Gute zu vereinigen“ — Bauernlegen;
für Schlesien befahl er nach 1768 den Edelleuten, binnen Jahresfrist die
Bauernhöfe bei 1000 Taler Strafe zu besetzen.
Gib „Des Königs Sorge für Westpreußen“ — nach dem Schullese—
buche — an! Nach Rnak und Verschiedenen.
182. König Friedrich Wilhelm III.
Königlicher Entschluß und hohes Beispiel.
Tiefer als durch den Krieg 1806 und 1807 konnte Preußen nicht
gedemütigt werden; aber tröstlich ist es zu sehen, wie sofort nach diesen
furchtbaren Schlägen von oben und unten her gleichmäßig auf eine Wieder—
erhebung Preußens hingearbeitet purde. Die königliche Familie selbst gab
das hochherzige, wahrhaft rührende Beispiel von Standhaftigkeit im Unglück
und Hingebung für das Wohl des Valerlandes. „Meine Zeit in Unruhe,
meine Hoffnung in Gott“ — das wurde in jenen Tagen der Wahlspruch
Friedrich Wilhelms III. Mit der Erkenntnis der Schäden, woran der Staat
fast zu Grunde gegangen war, kam ihm der Entschluß, die notwendige gründ—
liche Umgestaltung des gesamten Staatswesens vorzunehmen. Deshalb berief
er im Oktober 1807 den Freiherrn vom Stein an die Spitze der Staats—
geschäfte. Nach seiner Überzeugung kam es darauf an, dem Volke einen
fittlichen, religiösen, vaterländischen Sinn einzuflößen, seinen Mut und sein
Selbstvertrauen zu stärken und seine Freudigkeit zu jedem Opfer fürs Vater—
land zu beleben, um sodann bei erster Gelegenheit den Kampf für die Unab—
hängigkeit und Ehre des Vaterlandes zu wagen. Da mußte denn mancher
veraltete Mißstand abgetan und Besseres an seine Stelle gesetzt werden.
183. Der freie Bauernstand.
Trotz aller Anordnungen Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs II. war
der größte Teil der Bauern in Preußen immer noch unfrei und bedrückt und
das Verhältnis der Hörigkeit nicht aufgehoben; eine Hebung des Bauern—