Full text: Lehr- und Lesebuch für ländliche Fortbildungs- und Winterschulen

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Besserung der bestehenden Zustände. 
Die Frondienste verminderte er von fünf und sechs auf drei und 
vier Tage in der Woche; die Lasten des Bauernstandes suchte er durch 
menschenfreundliche Verordnungen zu erleichtern. Das Edikt von 
1763 bestimmt, daß „alle Leibeigenschaften ohne das geringste Räson— 
nieren von Stund an gänzlich abgeschafft werden sollen“; die volle 
Durchführung konnte aber erst später erfolgen — wann? Von segensreicher 
Wirkung für den Landbau — namentlich für die großen Güter — war die 
Einrichtung landwirtschaftlicher Pfandbrief-Institute; die Besitzer konnten 
aus ihnen Gelder bis zur Hälfte des Wertes ihrer Besitzungen gegen mäßigen 
Zinsfuß entleihen. 
Erzähle von seiner Sorge für die Rechtspflege, gib seinen Ausspruch 
anl! Er ließ das „Allgemeine preußische Landrecht“ ausarbeiten, das 
freilich erst 1794 in Kraft trat. General-Landschulreglement von 1763. — 
Der König erweiterte das früher gegebene Edilkt 1749 dahin: Vei 
100 Dukaten Strafe soll es untersagt sein, Bauernhöfe in Vorwerke zusammen— 
zuziehen oder mit dem herrschaftlichen Gute zu vereinigen“ — Bauernlegen; 
für Schlesien befahl er nach 1768 den Edelleuten, binnen Jahresfrist die 
Bauernhöfe bei 1000 Taler Strafe zu besetzen. 
Gib „Des Königs Sorge für Westpreußen“ — nach dem Schullese— 
buche — an! Nach Rnak und Verschiedenen. 
182. König Friedrich Wilhelm III. 
Königlicher Entschluß und hohes Beispiel. 
Tiefer als durch den Krieg 1806 und 1807 konnte Preußen nicht 
gedemütigt werden; aber tröstlich ist es zu sehen, wie sofort nach diesen 
furchtbaren Schlägen von oben und unten her gleichmäßig auf eine Wieder— 
erhebung Preußens hingearbeitet purde. Die königliche Familie selbst gab 
das hochherzige, wahrhaft rührende Beispiel von Standhaftigkeit im Unglück 
und Hingebung für das Wohl des Valerlandes. „Meine Zeit in Unruhe, 
meine Hoffnung in Gott“ — das wurde in jenen Tagen der Wahlspruch 
Friedrich Wilhelms III. Mit der Erkenntnis der Schäden, woran der Staat 
fast zu Grunde gegangen war, kam ihm der Entschluß, die notwendige gründ— 
liche Umgestaltung des gesamten Staatswesens vorzunehmen. Deshalb berief 
er im Oktober 1807 den Freiherrn vom Stein an die Spitze der Staats— 
geschäfte. Nach seiner Überzeugung kam es darauf an, dem Volke einen 
fittlichen, religiösen, vaterländischen Sinn einzuflößen, seinen Mut und sein 
Selbstvertrauen zu stärken und seine Freudigkeit zu jedem Opfer fürs Vater— 
land zu beleben, um sodann bei erster Gelegenheit den Kampf für die Unab— 
hängigkeit und Ehre des Vaterlandes zu wagen. Da mußte denn mancher 
veraltete Mißstand abgetan und Besseres an seine Stelle gesetzt werden. 
183. Der freie Bauernstand. 
Trotz aller Anordnungen Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs II. war 
der größte Teil der Bauern in Preußen immer noch unfrei und bedrückt und 
das Verhältnis der Hörigkeit nicht aufgehoben; eine Hebung des Bauern—
	        
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