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Der Kampf der Plebejer um Gleichstellung. Schon im Jahre Gesetz
445 erlangten die Plebejer die soziale Gleichstellung durch die Anerkennung desCamUem,.
der patrizisch-plebejischen Heiraten.
Viele siegreiche Kriege hatten die Ansammlung eines Staats-
schatzes ermöglicht. Das bedingte die Einrichtung einer eigenen Finanz-
behörde, der Quästür. Jährlich wurden seit 447 zwei Quästoreu ge-
wählt, die auch als Zahlmeister das Heer begleiteten. Ihre Zähl wurde
später vermehrt. Seit dem Jahre 4Ö9 fonftten auch Plebejer Quästoren
werden. 366 wurden die Plebejer durch die (Lieiuisch-sextischen) @cfe6 beg
Gesetze des iL Ltcttuus und des L. Sextius zum Konsulat ^zu- Licimus und
gelassen; wenigstens einer der beiden Konsuln mußte von da ab ein ^^uS'
Plebejer sein. Gleichzeitig aber wurde vom Konsulat ein neues patrizisches
Amt sür Zivilgerichtsbarkeit, die Prätur, abgetrennt. Außerdem wurde
das Amt der kurulischen Ädilen eingeführt als patrizisches Gegen-
stück zu dem Amt der plebejischen Ädilen. Doch mußten bald auch die
kurulischen Ädilen abwechselnd aus den Patriziern und den Plebejern
gewählt werden.
In den nächsten Jahrzehnten erkämpften sich die Plebejer den Zutritt
zu allen übrigen höheren Ämtern, wie Diktatur, Zensur und Prätur.
Nun konnte man den Plebejern auch nicht mehr den Senat versperren,
da die gewesenen höheren Beamten durch den Zensor dem Senat zu-
gewiesen wurden, wenn gegen ihre Amtsführung und ihr Leben nichts P^stribunen
einzuwenden war. Ein Gesetz des Jahres 300 ermöglichte es den Plebejern Oguinws.
schließlich, jppntifer oder Augur zu werden. 300
Bald darauf fand der Kampf der Plebejer um politische Berech-
tigung seinen Abschluß. Im Jahre 287 kam es zu einem Aufstand,
wahrscheinlich weil das Volk unzufrieden war über die ungerechte Ver-
teilung des in den Kriegen eroberten Staatslandes. Wiederum wanderten
die Plebejer aus und nahmen auf dem Janikulus eine Verteidigung^ ^
stellnng ein. Die Patrizier verstanden sich darauf zu dem Zugeständnis, daß Diktators
die Plebiszite der Tributkomitien für das ganze römische Hortensws.
Volk verbindlich sein sollten. Danach kam allmählich die Ab-
stimmung über Gesetze und die Wahl der meisten Beamten an die Tri-
butkomitien. Nur die Konsuln, Zensoren und Prätoren wurden noch in
den Zenturiatkomitien gewählt.
Doch auch die Zenturiatkomitien wurden demokratischer. Im Jahre
300 waren sie die oberste richterliche Instanz geworden, so daß ein vom
richterlichen Beamten Verurteilter noch an das Volk appellieren konnte. @nbe unb 8(Ujge
Nicht lange nach dem Jahre 241 wurde dann auch mit dem timo- gang des
kratischen Grundsatz gebrochen; die Zenturien wurden gleichmäßig zu je ÄampiCs'