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Rein gehalten dein Gewand, rein gehalten Mund und Zand! 
Rein das Rleid von Erdenputz wie von Erdenschmutz die Hand! 
Rein von Erdentrutz das Herz und von Gier der Lippe Rand! 
Außen sei die Schwelle rein, innen rein des Hauses Wand, 
daß einsprechen könn' ins gZaus reiner Gast aus gZimmelsland! 
Reiner Schmaus und reiner Kelch, rein von Rauch des Herdes Brand! 
Sohn, die äuß're Reinigkeit ist der innern Unterpfand. 
Rein gehalten Mund und gZand, rein gehalten dein Gewand! 
(Rückert.) 
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Den Mensch und srin — 
Friede ernährt, Unfriede verzehrt. 
153. Der Prozeß.) 
Allein Herr Glimpf, sein Advokat,?) 
war kurz zuvor ins Amt geritten. 
Er läuft und holt Herrn Glimpfen ein. 
Wie, sprecht ihr, kann das möglich sein? 
Kunz war zu Fuß und Glimpf zu Pferde. 
So glaubt ihr, daß ich lügen werde? 
Ich bitt' euch, stellt das Reden ein, 
sonst werd' ich, diesen Schimpf zu rächen, 
gleich selber mit Herrn Glimpfen sprechen. 
Ich sag' es noch einmal, Kunz holt Herrn 
Glimpfen ein, 
greift in den Zaum und grüßtHerrnGlimpfen. 
Herr!“ fängt er ganz erbittert an, 
„mein Nachbar, der infame⸗) Mann, 
der Schelm — ich will ihn zwar nicht 
schimpfen —, 
der, denkt nur! spricht, der schmale Rain, 
der zwischen unsern Feldern lieget, 
der, spricht der Narr, der wäre sein. 
Allein, den will ich seh'n, der mich darum 
betrüget! 
Herr“, fuhr er fort, „Herr, meine beste Kuh, 
sechs Scheffel Hafer noch dazu! 
Hier wieherte das Pferd vor Freuden.) 
Jdient mir wider ihn und helft die Sach 
entscheiden!“ — 
„Kein Mensch“, versetzt Herr Glimpf, „dient 
freudiger als ich. 
Ja, ja, Prozesse müssen sein! 
Gesehzt, sie wären nicht auf Erden, 
wie lönn alsdann das Mein und Dein 
bestimmet und entschieden werden? 
Das Streiten lehrt uns die Natur; 
drum, Bruder, recht' und streite nur! 
Du siehst, man will dich übertäuben; 
doch gieb nicht nach, setz' alles drauf 
und laß dem Handel seinen Lauf; 
denn Recht muß doch Recht bleiben! — 
„Was sprecht Ihr, Nachbar? Dieser Rain, 
der sollte, meint Ihr, Euer sein? 
Nein, er gehört zu meinen HQufen· — 
„„Nicht doch, Gevatter, nicht, Ihr irrt; 
ich will Euch zwanzig Zeugen rufen, 
von denen jeder sagen wird, 
daß lange vor der Schwedenzeit —“ 
„Gevatter, Ihr seid nicht gescheit! 
Verslehr Ihr miche Ich wĩls Euch lehren, 
daß Rain und Gras mir zugehören. 
Ich will nicht eher sanfte ruh'n; 
das Recht, es soll den Ausspruch thun!“ — 
So saget Kung, schlägt in die Vand 
und rückt den spitzen Hut die Quere. 
„a, eh' ich diesen Rain entbehre, 
so meid ich lieber Gut und Land.“ — 
Der Zorn bringt ihn zu schnellen Schritten, 
er eilet nach der nahen Stadt. 
M gerichtliche Streitsache, Rechtshandel. 2) Rechtsanwalt, Rechtsbeistand. ) infam, 
hrlos, schändlich.
	        
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