Full text: Deutsches Lesebuch für städtische und gewerbliche Fortbildungsschulen

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passend ist, oder weil es schlecht genäht wurde, oder weil der 
dtoff im Verhaltnisss zum Preise zu gering ist, so werden wir 
künftig bei einem andern Schneider arbeiten lassen. Aber aueh 
für don Hervorbringenden (Produzent) kann die Konkurren- 
von Nutzen sein. Sis weckt sein Bestreben, um reichen Absatæ 
u finden, die Gunst des Publikums zu erwerben, zu welchem 
Endo er gute Waren liefern muss. Da der tũohtige und fleissigo 
Arbeiter besseres leisten wird, als der untüchtige und un- 
foisige, so muls der Wettkamipf ein Ansporn sein zu grund- 
lcher Ausbildung, reger Tätigkeit und besonders zur An- 
spannung des Geistes, um Verbesserungen und Erleichterungen 
in der Herstellung zu erzielen. Die Konkurrenz kann aber 
auch sehr nachteilig wirken. Sie verleitet nicht nur zur 
Herstellung schlechter Erzeugnisse, besonders zur Falschung 
von alleri Nahrungsmitteln, Rleiderstoffon u. a., sondern sio 
fihrt au manchen Unternebhmer dazu, die Preiss unnatürlich 
herabzudrüucken und so seine Konkurrenten, schliesslich aber 
aueh meistens sich selbst zu Grunde zu richten. In den meisten 
Fallen regelt dio Zeit diess Stôrung wieder, welche Gewinn- 
gucht und Unredlichkeit veranlasst haben, in anderen PVällen 
aber, 2. B. um der Fälschung von Lebensmitteln zu begegnen, 
us durch die staatliche Gesetzgebung und Verwaltung das 
Publikum vor Schaden geschũtæt werden. 
Der Staat pflegt ausserdem noch viele Waren gegen er- 
drüctendo Konkurrenz des Auslandes zu schützen. Wenn 2. B. 
in einem Staate der Winzer den Wein um einen Preis ver- 
Laufen muss, bei dem er nicht bestehen kann und zwar deshalb, 
veil der Markt schon von solehen Ländern her, die billiger 
lieforn köõnnen, reich versehen wird, so sucht der Staat den in- 
ndischen Erzeugnissen dadurch aufzuhelfen, dass er fremden 
Wein mit einem Ringangszoll belegt. Einen solchen Zoll nennt 
man Schutzzoll, und er wird vorzugsweise auf die Erzeugnisse 
ohiedenor Industriezgweige gelegt, 2. B. auf Gespinsto und 
Gewebe, Metallwaren, Luxusgegenstände und dergl. Wenn eine 
derartige Besteuerung der Einfubr zum Schutæe der einheimischen 
Eræeugnisse den gesamten Handelsbeziehungen eines Staates zu 
Grunde Uegt, sagt man, diese huldigen dem Schutæzollsystem. 
Im Gegensatze zu demselben steht das Freihanmdelsystem, 
bei weschem kein Schutzzoll erboben, sondern der Konkurren- 
freier Spielraum gelassen wird. 
Manche Waren werden in gewissen Ländern vom Staato 
hergestellt oder verkauft, wie in Frankreich, Italien und Oster- 
reicn der Tabak, in anderen Ländern das Salz. Der Staat be- 
int dann aueh unabbangig von jeder Konkurrenz, da er die 
ifuur diever Irtibel entweder gar nicht oder nur gegen hohe 
Abgaben gestattet, den Preis der Ware. Ein solches Vorrecht
	        
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