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b) Generalvollmacht.
Durch Krankheit verhindert, auf der diesjährigen Leipziger Ostermesse per—
sönlich zu erscheinen und meine dortigen Geschäfte zu erledigen, bevollmächtige ich
hiermit meinen Buchhalter Hexxn Fritz Kurth, in meinem Namen Kontrakte zu
schließen, Waren einzuͤkaufen, Wechsel einzukassieren, zu alzeptieren, auszustellen
und zu bezahlen, überhaupt so zu handeln, wie es mein Vorteil erheischt. Indem
ich jedermann ersuche, Herrn Fritz Kurth als meinen rechtlich bestellten Bevoll⸗
müchtigten anzusehen, verpflichte ich mich hiermit zugleich, alle von ihm voll⸗
zogenen Verträge, Versprechungen, Unterschriften, Quittungen ꝛc. so anzusehen,
als wären sie durch mich selbst geschehen.
Eigenhändig unterschrieben und besiegelt.
Breslau, den 10 März 19 13.
Fritz Berndt, Gerbereibesitzer.
10. Verträge GKontrakte).
a) Mietvertrag.
Zwischen dem Schneidermeister Larl Quandt und dem Postboten Ernst
Hache, beide hier, ist heute folgender Mietvertrag vereinbart worden.
8 L. Der Schneidermeister Karl Quandt vermietet das zweite Stockwerk
seines in der Wilhelmstraße Nr. 18 gelegenen Hauses, bestehend aus zwei Zimmern
nebst einer Küche, einer Kammer und einem verschließbaren Kellerraum, an den
Postboten Ernst Hache auf zwei Jahre, nämlich vom 1. Oktober 19 .. bis zum
1. Ottober 19).
8 2. Die jährliche Miete für die genannten Räume beträgt 150 — ein⸗
hundertfünfzig — Mark, in vierteljährlichen Raten postnumerandö zahlbar.
8 3. ver Vermieter übergibt die betreffenden Räumlichkeiten in gutem Zu—
stande und verpflichtet sich, alle Reparaturen an Türen, Fenstern, Schlössern ünd
üllem, was nicht durch des Mieters Schuld beschädigt wird, auf seine Kosten aus—
führen zu lassen.
8 4. Dagegen verpflichtet sich der Mieter, die ihm überlassenen Räume gut
zu erhalten und in demselben Zustande wieder abzutreten, in welchem er sie
übernimmt.
8 5. Bauliche Veränderungen dürfen ohne Einwilligung des Vermieters
nicht vorgenommen werden.
8 6. Mieter ist verbunden, vorliegende, 18 Paragraphen umfassende Haus—
ordnuñg, die für alle übrigen Mieter des Hauses gilt, zu beachten; übertretung
derselben berechtigt zur sofortigen Aufhebung des Vertrages.
87. Ohne Einwilligung des Vermieters darf weder die ganze Wohnung,
noch ein Teil derselben an einen Dritten abgetreten werden.
g 8. Bei einem etwaigen Verkauf des Grundstücks bleibt der Kontrakt in
vollem Umfange in Geltung.
Zur gegenseitigen Sicherheit ist vorstehender Vertrag doppelt ausgefertigt
und von beiden Teilen eigenhändig unterschrieben worden.
Bernau, den 10. August 19 .. Karl Quandt, Vermieter.
Ernst Hache, Mieter.
b) Lehrvertrag.
Zwischen den Unterzeichneten, dem Briefträger Friedrich Kurz in Spandau
und dem sn ee Braun in Charlottenburg, ist heute folgender
Lehrvertrag abgeschlossen worden:
hHerr Friedrich Kurz gibt seinen Sohn Karl Herrn Franz Braun auf
drei Jahre — vom 1. Oltober 19.. his dahin 19. .— in die Lehre.
2 Der p. Kurz verpflichtet sich, seinen Sohn während der Lehrzeit mit
Kleidung und Wäsche anständig zu versorgen.
3 Der p. Braun gibt dem Lehrling Karl Kurz in seinem Hause Kost und
Wohnung und verpflichtet sich, demselben jede zu seinem Fache gehörende Anleitung
Und' Unterweisung zu geben und ihn unter guter Aufsicht zu halten.
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