Full text: Deutsches Lesebuch für städtische und gewerbliche Fortbildungsschulen

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b) Generalvollmacht. 
Durch Krankheit verhindert, auf der diesjährigen Leipziger Ostermesse per— 
sönlich zu erscheinen und meine dortigen Geschäfte zu erledigen, bevollmächtige ich 
hiermit meinen Buchhalter Hexxn Fritz Kurth, in meinem Namen Kontrakte zu 
schließen, Waren einzuͤkaufen, Wechsel einzukassieren, zu alzeptieren, auszustellen 
und zu bezahlen, überhaupt so zu handeln, wie es mein Vorteil erheischt. Indem 
ich jedermann ersuche, Herrn Fritz Kurth als meinen rechtlich bestellten Bevoll⸗ 
müchtigten anzusehen, verpflichte ich mich hiermit zugleich, alle von ihm voll⸗ 
zogenen Verträge, Versprechungen, Unterschriften, Quittungen ꝛc. so anzusehen, 
als wären sie durch mich selbst geschehen. 
Eigenhändig unterschrieben und besiegelt. 
Breslau, den 10 März 19 13. 
Fritz Berndt, Gerbereibesitzer. 
10. Verträge GKontrakte). 
a) Mietvertrag. 
Zwischen dem Schneidermeister Larl Quandt und dem Postboten Ernst 
Hache, beide hier, ist heute folgender Mietvertrag vereinbart worden. 
8 L. Der Schneidermeister Karl Quandt vermietet das zweite Stockwerk 
seines in der Wilhelmstraße Nr. 18 gelegenen Hauses, bestehend aus zwei Zimmern 
nebst einer Küche, einer Kammer und einem verschließbaren Kellerraum, an den 
Postboten Ernst Hache auf zwei Jahre, nämlich vom 1. Oktober 19 .. bis zum 
1. Ottober 19). 
8 2. Die jährliche Miete für die genannten Räume beträgt 150 — ein⸗ 
hundertfünfzig — Mark, in vierteljährlichen Raten postnumerandö zahlbar. 
8 3. ver Vermieter übergibt die betreffenden Räumlichkeiten in gutem Zu— 
stande und verpflichtet sich, alle Reparaturen an Türen, Fenstern, Schlössern ünd 
üllem, was nicht durch des Mieters Schuld beschädigt wird, auf seine Kosten aus— 
führen zu lassen. 
8 4. Dagegen verpflichtet sich der Mieter, die ihm überlassenen Räume gut 
zu erhalten und in demselben Zustande wieder abzutreten, in welchem er sie 
übernimmt. 
8 5. Bauliche Veränderungen dürfen ohne Einwilligung des Vermieters 
nicht vorgenommen werden. 
8 6. Mieter ist verbunden, vorliegende, 18 Paragraphen umfassende Haus— 
ordnuñg, die für alle übrigen Mieter des Hauses gilt, zu beachten; übertretung 
derselben berechtigt zur sofortigen Aufhebung des Vertrages. 
87. Ohne Einwilligung des Vermieters darf weder die ganze Wohnung, 
noch ein Teil derselben an einen Dritten abgetreten werden. 
g 8. Bei einem etwaigen Verkauf des Grundstücks bleibt der Kontrakt in 
vollem Umfange in Geltung. 
Zur gegenseitigen Sicherheit ist vorstehender Vertrag doppelt ausgefertigt 
und von beiden Teilen eigenhändig unterschrieben worden. 
Bernau, den 10. August 19 .. Karl Quandt, Vermieter. 
Ernst Hache, Mieter. 
b) Lehrvertrag. 
Zwischen den Unterzeichneten, dem Briefträger Friedrich Kurz in Spandau 
und dem sn ee Braun in Charlottenburg, ist heute folgender 
Lehrvertrag abgeschlossen worden: 
hHerr Friedrich Kurz gibt seinen Sohn Karl Herrn Franz Braun auf 
drei Jahre — vom 1. Oltober 19.. his dahin 19. .— in die Lehre. 
2 Der p. Kurz verpflichtet sich, seinen Sohn während der Lehrzeit mit 
Kleidung und Wäsche anständig zu versorgen. 
3 Der p. Braun gibt dem Lehrling Karl Kurz in seinem Hause Kost und 
Wohnung und verpflichtet sich, demselben jede zu seinem Fache gehörende Anleitung 
Und' Unterweisung zu geben und ihn unter guter Aufsicht zu halten. 
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