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soll.“ Ein anderer sagt wieder: „Warum sollte denn gerade mir ein Unfall
zustoßen?“ und wiegt sich in der süßen Ruhe seines Glückes, ohne auch nur
im mindesten an die Anlegung einer kleinen Summe für die Versicherung
von Leben und Eigentum zu denken.
Das Verkehrte der Handlungsweise des letzteren muß jeder nur einiger⸗
maßen nachdenkende Mensch einsehen. Dagegen sind über die Zweckmählg
keit des Verfahrens des ersteren, der eine Summe für unvorhergesehene
Fälle lieber spart und keine Versicherung nimmt, die Ansichten noch wenig
geläutert, und doch liegt das Fehlerhafte auch dieses Handelns klar vor
Augen. Das Sparen ist, wie wir ja stets aufs nachdrücklichste betonen,
etwas Lobenswertes, ja Notwendiges, und es wird niemandem einfallen,
etwas dagegen einzuwenden; bildel doch das Sparen immer für das Volk
im ganzen, wie für den einzelnen, unzweifelhaft eine der wichtigsten
Grundlagen des Wohlstandes und wird durch alle Versicherungen nicht
überflüssig gemacht. Gegen augenblickliche, unvorhergesehene Not, die durch
Arbeitslosigkeit, geringen Verdienst, teure Zeiten, geschäftliche Verluste ꝛc,
schützt der Spargroschen. Aber zahllose Fälle gibt es, in denen die Ver—
sicherung praktischer ist und durchaus nicht durch das einfache Sparen er—
setzt werden kann!
Das gilt ganz vornehmlich von der Lebensversicherung.
Wie lange würde es dauern, wenn ein Familienvater so viel Geld
sparen wollte, als die Versorgung seiner Familie hei seinem Tode erfordert!
Wenn jemand auch noch so gesund und kräftig ist, so kann er doch ganz
unvermutet und vorzeitig aus dem Leben gerissen und damit allen seinen
guten Vorsätzen und Plänen ein jähes Ende bereitet werden. Dazu kommt
noch ein anderes wichtiges Bedenken: es können Ereignisse eintreten, welche
dieses Sparen wesentlich erschweren, ja unmöglich machen, und nur zu leicht
ist man auch versucht, das Kapital anzugreifen, das man für den Todesfall
zurückgelegt hat. Daher bietet das einfache Sparen von Woche zu Woche
keine genügende Gewähr für die Sicherung der Familie nach dem To—
desfall.
Eine genügende Gewähr bietet in diesem Falle nur die Lebensversiche—
rung. Sie macht die Ansammlung eines bestimmten Kapitals nicht ab—
hängig von dem Leben dessen, der für die Wohlfahrt seiner Angehörigen
ernstlich sorgen will. Was er in Form von Versicherungs-Prämien oder
Beiträgen spart, ist gegen alle Zufälligkeiten gesichert. Und mehr als das:
mit dem Abschlusse des Versicherungsvertrages ist das Ziel jahrelangen
Sparens mit einem Schlage erreicht. Selbst wenn er am Tage nach der
ersten Zahlung seiner Prämie oder seines Beitrags stirbt, werden Frau und
Kinder den vollen Betrag seiner Versicherung erhalten. Der frühe Tod
vereitelt dann nicht die Ersparung des Kapitals, sondern bewirkt sogar die
Fälligkeit desselben.
Diese Einrichtung übt zugleich eine sittliche Wirkung aus. Sie spornt
den Familienvater an, einer heiligen Pflicht nachzukommen: der Pflicht der
Vorsorge für die Seinigen, denn sie ermöglicht es, diese Pflicht aufs prak⸗
tischste zu erfüllen. Nicht der geringste unter den Vorteilen, welche die