28 § 105- 10.. Mittlere Geschichte. Zweite Periode, 843—1273.
luinö (1254) umfaßt über 60 Städte und reicht von Basel
bis Wesel ^später (um 1370) der schwäbische (§ 114).
tl) -i ei Bauernstand, der infolge des Lehensverhältnisses immer
abhängiger wurde, gelangt vornehmlich durch die Kreuzzüge wieder
mehr zur Freiheit, wodurch auch der Ackerbau gewinnt. Die
leibeigenen Leute werden teils freie Landsasfen, teils
Zinsbauern oder Hof leute (Zinsleute). Viele Landleute
begeben sich als Pfahlbürger unter den Schutz der benachbarten
Städte.
3. Das Rechtswefen.
a) Lehnsrecht: der Gleiche nur vom Gleichen gerichtet; Vollzieher
des Richterspruches der Lehnsherr; Berufung auf den höheren
Lehnsherrn. Seit dem 13. Jahrh. Verfall des Lehnswesens.
b) Zweikampf und Ordale werden seltener; häufige Anwendung der
Kolter. Gerichtspslege nach Herkommen und Gewohnheit; die
Untergerichte bestehen aus einem Richter und mehreren Schöffen;
Weistümer heißen urkundliche Auszeichnungen von Rechts¬
entscheidungen, als Haltpunkte für künftige Fälle.
e) Allmählich Sammlung und Aufschreibung der Stadt- und
Landrechte. Sachsenspiegel von Eike von Repgow unweit
Dessau (1215); Schwabenspiegel oder schwäbisches Landrecht
vom Franziskaner David von Augsburg (1250). Verbreitung
des römischen Rechtes (§ 80) in Deutschland. In der Kirche
das kanonische Recht. — Zur Zeit des Interregnums Über¬
handnähme des Faustrechtes, d. i. Recht des Stärkern; dem
entgegen die Volks-, Frei- oder Femgerichte (s. § 118).
§ 106.
) Wissenschaft, Künste, Handel und Gewerbe.
1. Die Wissenschaft zunächst in den Klöstern gepflegt, besonders seit
den Ottonen (§ 92) auch in den gelehrten Dom- und Stists-
schulen zu Corvey a. d. Weser, Trier, Köln (gegründet von
Bruno, Bruder Kaiser Ottos I.), Hildesheim, Paderborn,
Bremen. Lateinische Klosterdichtungen (Nonne Roswitha in
Gandersheim bei Braunschweig, 950).
Unter den Hohen st ausen Weiterentwickelnng der durch die Kreuz¬
züge und die arabischen Gelehrten Spaniens angeregten wissenschaft¬
lichen Bildung auf Universitäten seit dem 12. Jahrhundert; be¬
sonders Paris, die „Sorbonne" für Theologen, Bologna für
Juristen, Salerno und Montpellier für Mediziner; Padua
1221, Neapel 1224, Oxford 1229, Cambridge 1302.
2. Geschichtschreibung: Wittufind in Corvey im 10., Bischof
Dittmar von Merseburg und Lambert von Aschaffenburg im 11.
Jahrhundert. Weltchronik d. B. Otto von Freising (1156).
3. Fortbildung der deutschen Sprache: Otsried von Weißen¬
burg (t 870), Verfasser der gereimten Evangelienharmonie. Notker
Labeo von St. Gallen (+ 1022), Psalmenübersetzungen. Die deutsche
Dichtung verstummt unter den sächsischen und fränkischen Kaisern.