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esonders bestrebe er sich die Gesetze und Gebräuche seines Standes zu
hren. Subordination (Unterordnung) und Disziplin Mannszucht) sind
ie Bindemittel des Körpers, von welchem er ein Gued ist, und ohne
elehe dieser Körper ein regelloser Haufen wird, dessen Bestandteile
einen Wert und beine Kraft haben. Um daher seine Bestimmung als
lied desselben erreichen zu können, ehre er Subordination und Disziplin
d sei ebenso stola darauf zu gehorchen, als zu befeblen. Wo beins
Ire ist, da wird Subordination zum sklavischen Gohorsam, Disziplin zur
olgsamkeit aus Furceht, und wer bloss aus solehen Beweggrũnden handelt,
er ist nieht wert, ein Soldat zu sein. Nur die Ehre vann daher der
ubordination und der Disziplin Leben und eine Seele geben; nur der
enaueste Einklang dieser drei Eigenschaften erhebt jedè derselben
nntn ee
Die Subordination besteht in dem unbedingten Gehorsam gegen alle
orgesetzten, welche die Gesetze des Dienstes in Anwendung bringen.
ie ist allgemein und ihre Wirkung äussert sich in der Leiter der Rangstufen
uf gleiche Weise von der höchsten zur niedrigsten, wie von irgend eine
er mittleren auf die nächstfolgende Charge. Der Unterschied der Rang
stufen hat keinen Einfluss auf den Grad des Gehorsams.
Die Subordination hat den Zweck, zur schnellen Ausführung alles
essen, was der Dienst und die Ehre des Standes gebieten, ein strenges
und unabänderliches Gesetz zwischen Befehlenden und Sehorehenden
ennneeeen
Alles was ihm der Vorgesetzte befiehlt, soll der Untergebene ohne
iderspruch und Murren unverzüglieh verrichten und sich niemals umer
tehen, über die Befehle Anmerkungen zu machen, oder ein Urteil zu fällen.
ie blosse Beurteilung eines Befehls in Gegenwart anderer, oder gar i
eisein der Untergebenen, ist strafbar. Der Untergebene soll gehalten sein
ohne WViderrede der Auffordeèrung des Höheren, wie sieh ihm äervelbe auch
eigen mag, Gehör zugeben, und jede Vidersetzlichkeit oder unartige Aeusser-
ng des ersteren soll als eine Uebertretung der Subordination angesehe
erden. Der Untergebene hat die Befehle seines Vorgesetzten mit Ruhbe un
nstand anzuhören und sich nicht eher zu entfernen, als bis er zum Vollzuge
es Befohlenen sohreitet, oder dazu von seinem Vorgesetzten aufgefordertist.
Glaubt ein Untergebener, dass ihm durch Erteilung eines Befehls zu
nahe getreten worden, so ist ihm nach Vollziehung desselben gestattet,
eschwerde zu führen. Niemals soll er sich aber unterfangen, sein
Vorgesetzten zu Rede zu stellen, oder sich selbst Genugthuung verschaffen
u wollen. Ebenso ist jede Beschwerde, welcher ein Untergebener gegen
seinen Vorgesetzten mit Beiseitsetzung des gebührenden Respekts ohne
ässigung und Bescheidenheit vorbringt, als Vergehen gegen die Sub-
rdination zu bestrafoen. Würde jedoch ein Untergebener einè Besechwerde
egen seinen Vorgesetzten vortragen, dieé er nieht dureh Beweise be
ründen kann, so soll er den Umsfänden gemäss nachdrückliehst bestrafi
erden.
Die Mannszucht oder Disziplin besteht in der strengsten Unterwürfig-
eit unter alle Gesetze, Verordnungen und Gewohnheiten des Dienstes.
ie die Subordination besonders das persönliche Verhältnis von Be-
ehlenden und Gehorchenden ausspricht, so verbreitet sioh die Mannozucht,
über alles, was die unbedingte Befolgung aller Kriegsgesetze, aller den
ienst betreffenden Verordnüngen und Gewohnheiten angeht. Bei ihr
verschwinden alle Rucksichten von Geburt, Rang und Blutsverwandtschaft:
ie kennt nichts als den Buchstaben des Gesetzes. Eine Handlung, sollte
ie auch noch so lobenswürdig sein und dem Staate grosse Vorteile, dem