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Vierter Zeitraum.
heit erhielt Octavian nach und nach durch einzelne Ge¬
setze und Senatusconsulta. Den meisten seiner Nachfolger
wurden sie in der Folge durch einen einzigen Beschluß des
Senats ertheilt (lex; regia, — lex imperii). Neben die¬
sen Würden des Octavian bestanden die übrigen obrigkeit¬
lichen Aemter im Staate, wie ehemals; doch nur dem
Namen, nicht dem Einstusse nach. Er führte das ans,
woran Casar, dessen Namen er und seine Nachfolger fort¬
führten, gescheitert war; erließ die republikanischen
Formen, vereinigte aber die Kraft und Macht des Gan¬
zen in seiner Person. Keine blutigen Thaten, keine Schreckens¬
scenen bezeichneten die folgenden Zeiten seiner vier und
vierzigjährigen Regierung, die friedlich und den
Wissenschaften und Künsten wohlthätig war, in der aber
auch, weib ein ganzes Geschlecht wahrend derselben abstarb,
der r e p u b l i k a n i sch e Geist, der schon beim Anfange
derselben nur noch in Einzelnen lebte, von selbst
verschwand. — Zwar dauerte der Senat als Staats-
r a t h fort, und nur die V o l k s v e r sa m m l u n g e n w u r-
den allmahlig abgeschafft. Weil aber Octavian
noch keinen Hof und keine eigentlichen Minister, son¬
dern nur seine vertrauten Freunde und Freigelassenen
hatte; so waren es vorzüglich Agrippa und Macen as,
mit denen er berathschlagte, und aus welchen sich späterhin
der geheime Rath der Kaiser bildete, obgleich
Octavian selbst noch im Senate, gleich den andern Se¬
natoren, erschien.
213.
Fortsetzung.
Die Legionen, von welchen Octavian zwanzig verab¬
schiedete, weil er nicht eroberungssüchtig war und die Last
großer Heere für die friedlichen Bürger des Staates in sei¬
nen eignen Kämpfen um die Oberherrschaft erkannt hatte,
vertheilte er, zur Deckung der entfernteren Grenzen des
Reiches, als Garnisonen (castra stativa) in die Provin¬
zen, besonders in die am Rheine, an der Donau und am