Metadata: Mittelalter und erste Periode der Neuzeit (Teil 2)

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Erlöschen der Karolinger, 
879 von Menne 879 zum König von Niederburgund in Arles gekrönt, 
888 und 888 warf sich der Welse Rudolf zum Herzog von Hochburgund 
930 auf; eiu Nachkomme desselben vereinigte beide Länder 930 zum 
1032 arelatischeu Königreich, das 1032 an Kaiser Konrad II. fiel. Ein 
Enkel Lndwig's des Deutschen, Karl der Dicke, vereinigte als Kaiser 
884-888 (884 -888) noch einmal das ganze Reich außer Niederburgund, 
jedoch fielen die Deutschen 887 ab und wählten einen illegitimen 
887—899 Karolinger, Arnulf vou Kärnten (887—899), der auch Kaiser wurde, 
zum Könige. Mit seinem Sohne Ludwig dem Kinde (899—911) 
9ii erloschen die deutschen Karolinger 911. Der letzte Karolinger in 
Frankreich war Ludwig V. Fainsant, der diesen Namen erhielt, 
weil er im Begriff, zur Eroberung Deutschlands auszurücken, durch 
Sturz vom Pferde umkam und somit seine große Unternehmung 
nicht ausführen konnte. Die französischen Großen wählten den 
Herzog von Francien, Hugo Capet, zum König, dessen Nachkommen 
in den vier Linien der Capetinger bis 1328, der Valois bis 1589, 
der Bonrbons bis 1830 und der Orleans bis 1848 in Frankreich 
regiert haben, in Spanien in der Linie Anjon noch herrschen. 
(Kirche und Papsttum.) Die Schwäche der Nachfolger 
Ludwig's des Frommen und ihre Streitigkeiten kamen der Kirche und 
dem Papste zu statten, insofern der letztere als Schieds- und Sitten- 
richter auftreten konnte. Um diesen Anspruch zu begründen, benutzte 
er die pseudoisidorischen Decretalien, die in Frankreich aus Coucilien- 
und Synodalbeschlüssen und gefälschten Entscheidungen zusammen- 
gestellt worden waren; sie machten die Gültigkeit der Synodal- 
beschlüsse von dem Votum des Papstes abhängig, ordneten die 
Erzbischöfe diesem völlig unter und Befreiten die Geistlichkeit von 
aller weltlichen Gerichtsbarkeit. Nicolaus II. that sogar Lothar II. 
in Bann und nötigte ihn, seine Gattin zu verstoßen und eine früher 
von ihm mit Recht verstoßene wieder aufzunehmen. Ein Papst 
sprach schon damals aus, daß die Königs- und Kaiserkrone nicht 
kraft der Erblichkeit, sondern durch göttliche Verleihung, d. h. durch 
die Kirche, erteilt werde. Damals zuerst wurde die Lehre von 
der durch die Wunderkraft des Priesters vollzogenen Trans- 
substantion kirchlich festgestellt und die Verehrung der heiligen 
Stätten und Reliquien für verdienstlich erklärt als ein Mittel, 
die Gläubigen auch zur Ehrfurcht vor der sichtbaren Kirche, 
d. h. der Geistlichen, zu gewöhnen. Aber seitdem kein mächtiger
	        
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