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Erlöschen der Karolinger,
879 von Menne 879 zum König von Niederburgund in Arles gekrönt,
888 und 888 warf sich der Welse Rudolf zum Herzog von Hochburgund
930 auf; eiu Nachkomme desselben vereinigte beide Länder 930 zum
1032 arelatischeu Königreich, das 1032 an Kaiser Konrad II. fiel. Ein
Enkel Lndwig's des Deutschen, Karl der Dicke, vereinigte als Kaiser
884-888 (884 -888) noch einmal das ganze Reich außer Niederburgund,
jedoch fielen die Deutschen 887 ab und wählten einen illegitimen
887—899 Karolinger, Arnulf vou Kärnten (887—899), der auch Kaiser wurde,
zum Könige. Mit seinem Sohne Ludwig dem Kinde (899—911)
9ii erloschen die deutschen Karolinger 911. Der letzte Karolinger in
Frankreich war Ludwig V. Fainsant, der diesen Namen erhielt,
weil er im Begriff, zur Eroberung Deutschlands auszurücken, durch
Sturz vom Pferde umkam und somit seine große Unternehmung
nicht ausführen konnte. Die französischen Großen wählten den
Herzog von Francien, Hugo Capet, zum König, dessen Nachkommen
in den vier Linien der Capetinger bis 1328, der Valois bis 1589,
der Bonrbons bis 1830 und der Orleans bis 1848 in Frankreich
regiert haben, in Spanien in der Linie Anjon noch herrschen.
(Kirche und Papsttum.) Die Schwäche der Nachfolger
Ludwig's des Frommen und ihre Streitigkeiten kamen der Kirche und
dem Papste zu statten, insofern der letztere als Schieds- und Sitten-
richter auftreten konnte. Um diesen Anspruch zu begründen, benutzte
er die pseudoisidorischen Decretalien, die in Frankreich aus Coucilien-
und Synodalbeschlüssen und gefälschten Entscheidungen zusammen-
gestellt worden waren; sie machten die Gültigkeit der Synodal-
beschlüsse von dem Votum des Papstes abhängig, ordneten die
Erzbischöfe diesem völlig unter und Befreiten die Geistlichkeit von
aller weltlichen Gerichtsbarkeit. Nicolaus II. that sogar Lothar II.
in Bann und nötigte ihn, seine Gattin zu verstoßen und eine früher
von ihm mit Recht verstoßene wieder aufzunehmen. Ein Papst
sprach schon damals aus, daß die Königs- und Kaiserkrone nicht
kraft der Erblichkeit, sondern durch göttliche Verleihung, d. h. durch
die Kirche, erteilt werde. Damals zuerst wurde die Lehre von
der durch die Wunderkraft des Priesters vollzogenen Trans-
substantion kirchlich festgestellt und die Verehrung der heiligen
Stätten und Reliquien für verdienstlich erklärt als ein Mittel,
die Gläubigen auch zur Ehrfurcht vor der sichtbaren Kirche,
d. h. der Geistlichen, zu gewöhnen. Aber seitdem kein mächtiger