Full text: [Band 4 = Unter-Tertia, [Schülerband]] (Band 4 = Unter-Tertia, [Schülerband])

und zum Gerichte diente. Bewaffnet erscheinen sie' aber heiliger Friede 
wird sofort von den Priestern verkündet und jede Störung von 
ihnen streng bestraft. Lose werden geworfen, um zu erfahren, ob die 
Beratung den Göttern genehm sei,' fällt das Los nach der Meinung 
der Priester günstig, so gebieten sie Buhe, und die Versammlung ist zur 
Beratung eröffnet. Dann werden die Fürsten je nach ihrem Alter, ihrem 
Adel, ihrem Briegsruhm, ihrer Beredsamkeit gehört,' doch gelten ihre 
Morte nur einem Bäte, nicht einem Machtgebote gleich. Mißfällt der 
Bat, so weist man ihn mit unwilligem Geschrei ab,' gefällt er, so schlagen 
sie mit den Frameen, kleinen Ipeeren, die ihre Hauptwaffe bildeten, 
zusammen,' denn nichts tont ihnen süßer und glückverkündender als 
Maffenklirren. In diesen Versammlungen wurde über Brieg und Frieden 
entschieden,' hier wurden die Fürsten erwählt, welche für die einzelnen 
Teile des Ltammlandes, die Untergaue, auch Hundertschaften genannt, 
zugleich als Heerführer und Bichter dienten, hier wurden ferner die 
peinlichen Anklagen gegen Freie zur Verhandlung gebracht. Doch galten 
als todeswürdige verbrechen nur Landesverrat, Überlaufen zum Feinde 
und Feigheit,' denn sie waren dem Gemeinwesen unmittelbar gefährlich 
und erregten nach der Meinung des Volkes den Zorn der Götter, der 
nur durch den Tod des schuldigen zu sühnen war. In diesen Versamm¬ 
lungen geschah auch die Bufnahme der Heranwachsenden Jünglinge in 
die Gemeinschaft der Ltammesgenossen durch die feierliche Verleihung 
von Lchild und Lpeer. Überzeugte sich die Gemeinde, der Iüngling 
werde die Waffen rühmlich zu führen wissen, dann schmückte ihn der 
Fürst oder der Vater oder einer der verwandten des Hauses mit diesem 
Zeichen höchster Manneswürde. 
Wie die große Gaugemeinde die allgemeinen Angelegenheiten des 
Ltammes beriet und entschied, so sammelten sich die freien Männer in 
den Untergauen, den Hundertschaften, zu gewissen Zeiten an ihren Mal¬ 
stätten, um ihre engeren Verhältnisse zu ordnen. Buch hier erschienen 
die freien Männer regelmäßig und nahmen an allem ununterbrochenen 
Anteil. Ts handelte sich ja um ihr eigenstes wohl und wehe; es galt 
für einen jeden, seine Freiheit und Ehre zu schützen, denn hier wurde 
zugleich Urteil und Becht über alle gesprochen, die den Frieden ge¬ 
brochen oder sonst sich gegen freie Männer oder ihr Eigentum ver¬ 
gangen hatten. Die Strafen, auf welche die Gemeinde selbst unter dem 
Vorsitz des Fürsten erkannte, waren Bußen, die zu Anfang in Bindern 
und Pferden, dann auch in Geld teils dem Beschädigten selbst oder dessen 
Blutsfreunden, teils der Gemeinde gezahlt wurden. Die Buße für den 
Totschlag, das Mergeld genannt, richtete sich nach dem Itande des Er¬ 
schlagenen. Durch ihre Erlegung wurde der Frevel gesühnt, und der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.