und zum Gerichte diente. Bewaffnet erscheinen sie' aber heiliger Friede
wird sofort von den Priestern verkündet und jede Störung von
ihnen streng bestraft. Lose werden geworfen, um zu erfahren, ob die
Beratung den Göttern genehm sei,' fällt das Los nach der Meinung
der Priester günstig, so gebieten sie Buhe, und die Versammlung ist zur
Beratung eröffnet. Dann werden die Fürsten je nach ihrem Alter, ihrem
Adel, ihrem Briegsruhm, ihrer Beredsamkeit gehört,' doch gelten ihre
Morte nur einem Bäte, nicht einem Machtgebote gleich. Mißfällt der
Bat, so weist man ihn mit unwilligem Geschrei ab,' gefällt er, so schlagen
sie mit den Frameen, kleinen Ipeeren, die ihre Hauptwaffe bildeten,
zusammen,' denn nichts tont ihnen süßer und glückverkündender als
Maffenklirren. In diesen Versammlungen wurde über Brieg und Frieden
entschieden,' hier wurden die Fürsten erwählt, welche für die einzelnen
Teile des Ltammlandes, die Untergaue, auch Hundertschaften genannt,
zugleich als Heerführer und Bichter dienten, hier wurden ferner die
peinlichen Anklagen gegen Freie zur Verhandlung gebracht. Doch galten
als todeswürdige verbrechen nur Landesverrat, Überlaufen zum Feinde
und Feigheit,' denn sie waren dem Gemeinwesen unmittelbar gefährlich
und erregten nach der Meinung des Volkes den Zorn der Götter, der
nur durch den Tod des schuldigen zu sühnen war. In diesen Versamm¬
lungen geschah auch die Bufnahme der Heranwachsenden Jünglinge in
die Gemeinschaft der Ltammesgenossen durch die feierliche Verleihung
von Lchild und Lpeer. Überzeugte sich die Gemeinde, der Iüngling
werde die Waffen rühmlich zu führen wissen, dann schmückte ihn der
Fürst oder der Vater oder einer der verwandten des Hauses mit diesem
Zeichen höchster Manneswürde.
Wie die große Gaugemeinde die allgemeinen Angelegenheiten des
Ltammes beriet und entschied, so sammelten sich die freien Männer in
den Untergauen, den Hundertschaften, zu gewissen Zeiten an ihren Mal¬
stätten, um ihre engeren Verhältnisse zu ordnen. Buch hier erschienen
die freien Männer regelmäßig und nahmen an allem ununterbrochenen
Anteil. Ts handelte sich ja um ihr eigenstes wohl und wehe; es galt
für einen jeden, seine Freiheit und Ehre zu schützen, denn hier wurde
zugleich Urteil und Becht über alle gesprochen, die den Frieden ge¬
brochen oder sonst sich gegen freie Männer oder ihr Eigentum ver¬
gangen hatten. Die Strafen, auf welche die Gemeinde selbst unter dem
Vorsitz des Fürsten erkannte, waren Bußen, die zu Anfang in Bindern
und Pferden, dann auch in Geld teils dem Beschädigten selbst oder dessen
Blutsfreunden, teils der Gemeinde gezahlt wurden. Die Buße für den
Totschlag, das Mergeld genannt, richtete sich nach dem Itande des Er¬
schlagenen. Durch ihre Erlegung wurde der Frevel gesühnt, und der