fullscreen: Deutsche Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre

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geordnete der Oberamtsbezirke, 6 Abgeordnete der Stadt Stuttgart und 
6 Abgeordnete der Städte Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heil¬ 
bronn, Reutlingen und 17 Abgeordnete zweier Landesmahlkreise, sämtlich 
in geheimer, direkter Wahl auf 6 Jahre gewählt. — 4 Kreise (unter je 
einem Präsidenten), 63 Oberämter (unter einem Oberamtmann) und 1 Stadt. 
Baden: Großherzogtum. Haus Zähringen. Staatsministerium aus 
vier Einzelministerien. Landstände aus zwei Kammern. Zweite Kammer: 
73 Abgeordnete, in allgemeiner, direkter, geheimer Wahl auf 4 Jahre ge¬ 
wählt. 4 Bezirke unter Landeskonimissaren. 
Sachsen: Königreich. Haus Wettin, Albertinische Linie. Oberste 
Staatsbehörde Gesamtministerium, bestehend aus sieben Ministerien, Stände¬ 
versammlung aus zwei Kammern. Zur ersten Kammer gehören 1 Prinz, 
3 Vertreter der Stifter Meißen, Bautzen, Wurzen, 1 Vertreter der Uni¬ 
versität Leipzig, der evangelische Oberhofprediger, der Superintendent von 
Leipzig, 8 Vertreter von Standesherrschaften, 8 Vertreter von großen 
Städten, 12 auf Lebenszeit gewählte Gutsbesitzer, 10 vom König berufene 
Rittergutsbesitzer, 5 andere vom König auf Lebenszeit ernannte Mitglieder. 
— Zur zweiten Kammer gehören 82 Abgeordnete, 37 der Städte, 45 des 
platten Landes, durch indirekte, geheime Wahl auf 6 Jahre gewählt. — 
5 Kreishauptmannschaften, an der Spitze ein Kreishauptmann. Unter diesen 
die Amtshauptmannfchaften (an der Spitze ein Amtshauptmann) und 80 
selbständige Städte. 
Elsaß-Lothringen: siehe § 10. 
Mecklenburg-Schwerin: Großherzogtum. Obotritisches Fürsten¬ 
haus. Staatsministerium, vier Einzelministerien. Landstände für beide 
Großherzogtümer Mecklenburg gemeinsam, bestehend aus Vertretern der 
Ritterschaft und der Städte. 
Hessen: Großherzogtum. Haus Brabant. Staatsministerium, drei 
Ministerien. — Landstände aus zwei Kammern, zur zweiten 50 Abgeordnete 
in indirekter Wahl auf 6 Jahre gewählt. — 3 Provinzen unter je einem 
Provinzialdirektor, 18 Kreisämter unter einem Kreisrat. 
Oldenburg: Großherzogtum. Haus Oldenburg. Staatsministerium, 
drei Ministerien. Landtag eine Kammer aus 40 Abgeordneten, in allge¬ 
meiner, direkter, geheimer Wahl gewählt. — Für die Fürstentümer Lübeck 
und Birkenfeld besondere Provinzialräte von 15 bzw. 17 Mitgliedern. 
Braunschweig: Herzogtum. Haus der Welfen — zurzeit Regent 
Johann Albrecht, Herzog zu Mecklenburg. — Staatsministerium, drei Mini¬ 
sterien. — Landesversammlung Kammer von 48 Abgeordneten, auf 4 Jahre 
gewählt von den Stadtgemeinden (15), von den Landgemeinden (15), den 
Berufsstünden (18 — 2 Geistlichen, 4 Großgrundbesitzern, 3 Gewerbe¬ 
treibenden, 4 Vertretern wissenschaftlicher Berufsstände, 5 Höchstbesteuerten —). 
6 Kreise unter einem Kreisdirektor.
	        
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