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geordnete der Oberamtsbezirke, 6 Abgeordnete der Stadt Stuttgart und
6 Abgeordnete der Städte Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heil¬
bronn, Reutlingen und 17 Abgeordnete zweier Landesmahlkreise, sämtlich
in geheimer, direkter Wahl auf 6 Jahre gewählt. — 4 Kreise (unter je
einem Präsidenten), 63 Oberämter (unter einem Oberamtmann) und 1 Stadt.
Baden: Großherzogtum. Haus Zähringen. Staatsministerium aus
vier Einzelministerien. Landstände aus zwei Kammern. Zweite Kammer:
73 Abgeordnete, in allgemeiner, direkter, geheimer Wahl auf 4 Jahre ge¬
wählt. 4 Bezirke unter Landeskonimissaren.
Sachsen: Königreich. Haus Wettin, Albertinische Linie. Oberste
Staatsbehörde Gesamtministerium, bestehend aus sieben Ministerien, Stände¬
versammlung aus zwei Kammern. Zur ersten Kammer gehören 1 Prinz,
3 Vertreter der Stifter Meißen, Bautzen, Wurzen, 1 Vertreter der Uni¬
versität Leipzig, der evangelische Oberhofprediger, der Superintendent von
Leipzig, 8 Vertreter von Standesherrschaften, 8 Vertreter von großen
Städten, 12 auf Lebenszeit gewählte Gutsbesitzer, 10 vom König berufene
Rittergutsbesitzer, 5 andere vom König auf Lebenszeit ernannte Mitglieder.
— Zur zweiten Kammer gehören 82 Abgeordnete, 37 der Städte, 45 des
platten Landes, durch indirekte, geheime Wahl auf 6 Jahre gewählt. —
5 Kreishauptmannschaften, an der Spitze ein Kreishauptmann. Unter diesen
die Amtshauptmannfchaften (an der Spitze ein Amtshauptmann) und 80
selbständige Städte.
Elsaß-Lothringen: siehe § 10.
Mecklenburg-Schwerin: Großherzogtum. Obotritisches Fürsten¬
haus. Staatsministerium, vier Einzelministerien. Landstände für beide
Großherzogtümer Mecklenburg gemeinsam, bestehend aus Vertretern der
Ritterschaft und der Städte.
Hessen: Großherzogtum. Haus Brabant. Staatsministerium, drei
Ministerien. — Landstände aus zwei Kammern, zur zweiten 50 Abgeordnete
in indirekter Wahl auf 6 Jahre gewählt. — 3 Provinzen unter je einem
Provinzialdirektor, 18 Kreisämter unter einem Kreisrat.
Oldenburg: Großherzogtum. Haus Oldenburg. Staatsministerium,
drei Ministerien. Landtag eine Kammer aus 40 Abgeordneten, in allge¬
meiner, direkter, geheimer Wahl gewählt. — Für die Fürstentümer Lübeck
und Birkenfeld besondere Provinzialräte von 15 bzw. 17 Mitgliedern.
Braunschweig: Herzogtum. Haus der Welfen — zurzeit Regent
Johann Albrecht, Herzog zu Mecklenburg. — Staatsministerium, drei Mini¬
sterien. — Landesversammlung Kammer von 48 Abgeordneten, auf 4 Jahre
gewählt von den Stadtgemeinden (15), von den Landgemeinden (15), den
Berufsstünden (18 — 2 Geistlichen, 4 Großgrundbesitzern, 3 Gewerbe¬
treibenden, 4 Vertretern wissenschaftlicher Berufsstände, 5 Höchstbesteuerten —).
6 Kreise unter einem Kreisdirektor.