Full text: Oberstufe: Zweiter Kursus (Teil 6, [Schülerband])

Desterreichs Anwachs e. 
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für Tirol die Städte Mover ed o, Riva, und die so ge- 
nannten vier Vicariate, Ala, Avio, Brentonico und 
Mori, nebst der Gemeinde Amp ezz o und den Bergschlö- 
ßern Pe itelstein und Covolo erhielt, dagegen gab er die 
Stadt Verona, welche er fortwährend behauptet hatte, für 
200,000 Dukaten an die Venetianer zurück. 
§. 97. 
Da sich Kaiser Maximilian während dieser Kriege von der 
Mangelhaftigkeit des bisherigen Landesvertheidigungswesens 
(§. 88.) überzeugte, so errichtete er schon im Jahre 1511, auf dem 
Landtage zu Innspruck das 11jährige Landlibell, in welchem 
die Zuzug s or d nu n g der tirolischen Landwehre festgeseßr 
wurde. Diese Zuzugsordnung wurde, auf einem andern Land- 
tage zu Innspruck (1618]) , auf alle österreichische Läuder aus- 
gedehnt, und in jedem Lande ein Kriegsrath mit einem Lan- 
deshauptmann eingeführt , der in Abwesenheit des Kaisers das 
ganze Vertheidigungswesen zu leiten hatte. 
Übrigens führte Maximilian auch verschiedene Verbesss- 
rungen im Kriegswesen ein. 
Er errichtete beständige Me gi m e n te r,, die er in Fähn- 
lein oder Hauptmannschaften eintheilte , mit Obersten uud 
Hauptleuten versah, und mit langen Spießen bewaffnete, wo- 
von sie Lanzen ku ech te genannt wurden. Er vermehrte 
das G e s < ü ß und verbesserte . dessen Gebrauch. Er 
ließ große Karthaunen oder Mauerbrecher gießen, erfand Mör- 
f und F ster zum Feuerwerfen , und lange Röhre zum 
Steinwerfen. 
Auch in d 
er i 
innern f:: §2 
aatsverwaltung 
war Maximi 
ilian 
der Stifter einer neuen Ordnung. 
Er vertheilte die Staatsgeschäfte unter mehrere Dica- 
sterien (Behörden). Die Militär -und politischen Ge- 
sch äf te übergab er dem Regi m ente (Regierung), dessen 
Sit) er nach Wien verlegte. Für die Justizgeschäfte 
ordnete er ein Ho fg eri c t zu Neustadt an, welches später 
mit dem Regimente in Wien vereiniget wurde. Zur Verwal- 
tung der Staat seinkünfte errichtete er die H o f k a m- 
mer in Wien mit einem Schapmeister und General «- Einneh- 
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