Full text: [Band 3, [Schülerband]] (Band 3, [Schülerband])

VII 
A. Leibesbildung. 
I. Die Sinne des Zöglings, namentlich Auge und Ohr, sollen 
ausgebildet werden, er soll hören und sehen lernen. 
II. Er soll seine Sprachwerkzeuge und seine Hände gebrauchen 
lernen. 
III. Er soll durch Leibesübungen verschiedener Art über seinen 
ganzen Körper, namentlich über die Bewegungsorgane, Herr 
werden. 
II. Geistesbildung. 
I. Philologische: der Zögling soll lernen, fremde Gedanken 
exakt zu verstehen und seine eigenen verständlich und sachgemäß 
auszudrücken. 
II. Philomathische. 
1. empirische: er soll lernen, selbst Erfahrungen, nament¬ 
lich im Gebiete des Naturlaufs, zu machen, dieselben zu 
verstehen, Erkenntniß daraus zu gewinnen, und sie für 
seine Zwecke zu benutzen; 
2. historische: er soll lernen, überlieferte Erfahrungen, 
namentlich aus dem Gebiete des Weltlauss, nach Gehalt 
und Werth zu prüfen, sie zu verstehen, Erkenntniß dar¬ 
aus zu gewinnen und sie für seine Zwecke zu benutzen. 
III. Philosophische: er soll richtig denken und Begriffe und 
Ideen so bearbeiten lernen, daß Erkenntniß daraus folgt. 
6. Gemütsbildnng. 
I. Aesthetische: der Geschmack an allem Schönen soll im Zög¬ 
ling ausgebildet, er soll selbst ein schöner werden, das Schöne 
in und an und um sich darstellen. 
II. Moralische: er soll ein guter werden, sein Fühlen, Wollen 
und Handeln sich selbst und andern, dem einzelnen wie der 
Gesellschaft gegenüber, soll den sittlichen Ideen entsprechen. 
III. Religiöse: er soll ein gottseliger werden. 
Wie zweckmäßig und erfolgreich Schicken mm auch von allen 
denjenigen ihnen zu Gebote stehenden Erziehungsmitteln, die man 
vom Unterricht unterscheidet, Gebrauch zu machen wisien, der 
Unterricht ist einmal ihr Hauptgeschäft; und können sie diesen 
nicht in den Dienst der Charakterbildung stellen, können sie ihn 
nicht so auswählen, einrichten, anordnen und beibringen, daß er 
nicht bloß Kenntnisse und Fertigkeiten gibt, auch nicht einmal bloß
	        
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