VII
A. Leibesbildung.
I. Die Sinne des Zöglings, namentlich Auge und Ohr, sollen
ausgebildet werden, er soll hören und sehen lernen.
II. Er soll seine Sprachwerkzeuge und seine Hände gebrauchen
lernen.
III. Er soll durch Leibesübungen verschiedener Art über seinen
ganzen Körper, namentlich über die Bewegungsorgane, Herr
werden.
II. Geistesbildung.
I. Philologische: der Zögling soll lernen, fremde Gedanken
exakt zu verstehen und seine eigenen verständlich und sachgemäß
auszudrücken.
II. Philomathische.
1. empirische: er soll lernen, selbst Erfahrungen, nament¬
lich im Gebiete des Naturlaufs, zu machen, dieselben zu
verstehen, Erkenntniß daraus zu gewinnen, und sie für
seine Zwecke zu benutzen;
2. historische: er soll lernen, überlieferte Erfahrungen,
namentlich aus dem Gebiete des Weltlauss, nach Gehalt
und Werth zu prüfen, sie zu verstehen, Erkenntniß dar¬
aus zu gewinnen und sie für seine Zwecke zu benutzen.
III. Philosophische: er soll richtig denken und Begriffe und
Ideen so bearbeiten lernen, daß Erkenntniß daraus folgt.
6. Gemütsbildnng.
I. Aesthetische: der Geschmack an allem Schönen soll im Zög¬
ling ausgebildet, er soll selbst ein schöner werden, das Schöne
in und an und um sich darstellen.
II. Moralische: er soll ein guter werden, sein Fühlen, Wollen
und Handeln sich selbst und andern, dem einzelnen wie der
Gesellschaft gegenüber, soll den sittlichen Ideen entsprechen.
III. Religiöse: er soll ein gottseliger werden.
Wie zweckmäßig und erfolgreich Schicken mm auch von allen
denjenigen ihnen zu Gebote stehenden Erziehungsmitteln, die man
vom Unterricht unterscheidet, Gebrauch zu machen wisien, der
Unterricht ist einmal ihr Hauptgeschäft; und können sie diesen
nicht in den Dienst der Charakterbildung stellen, können sie ihn
nicht so auswählen, einrichten, anordnen und beibringen, daß er
nicht bloß Kenntnisse und Fertigkeiten gibt, auch nicht einmal bloß