Full text: [Teil 3, [Schülerband]] (Teil 3, [Schülerband])

Von der Erde und.ihren Bewchncrn. 109 
unter der Erde, und gewöhnlich stehen bei diesen wil¬ 
den Völkern nur wenige Familien (Stämme) mft ein¬ 
ander in Verbindung, welche aber keinen gemeinschaft¬ 
lichen Oberherrn, keine Obrigkeit, sondern höchsten- 
im Kriege, oder bei einer großen Jagd einen Anfüh¬ 
rer haben, den sie so lange gehorchen, als der Krieg 
oder die Jagd dauert. 
Andere Völker der Erde, welche Hirtenvölker 
oder Nomaden genannt werden, haben zwar auch 
keine künstliche und feste Wohnungen, sondern nur 
Zelte oder Hütten, welche sie leicht abbrechen und wie¬ 
der aufschlagen können, aber sie sind doch viel verstän¬ 
diger und gesitteter, als die wilden Völker weil-sie 
sich mit der Viehzucht beschäfligen, wozu mehr Auf¬ 
merksamkeit und Kenntniß erfordert wird, als zur Jagd. 
Ihre Heerden sind ihr ganzer Reichthum. Sie ziehen 
aus einer Gegend in die anders, und lassen sich nur 
da auf eine längere Zeit nieder, wo sie gute Weide- 
Plätze antreffen. * 
Noch andere Völker aus der Erde, welche gesit¬ 
tete Völker genannt werden, beschäftigen sich, außer 
der Viehzucht, auch noch mit dem Ackerbaue, und 
verstehen agerlei Künste und Handwerke. Sie 
wohnen in festen und käm lichen Häusern gesetzschrft- 
lich bei einander in Städten, Dörfern und F'cckcn. 
Unter ihnen, giebt es verschiedene Stände, nämlich: 
Fürsten, Edelleute, Büraer, Bauern und v^schiede» 
ne Berufsarten und Gewerbe, indem einige den 
Acker bauen, andere ein Handwerk oder eine Kunst 
treiben, noch andere sich mit dem Handel oder mit den 
Wissenschaften beschäftigen. Gesittete Völker leben nach 
bestimmten Gesetzen, d h sie haben unter sich aus¬ 
gemacht, waS jeder thun und nicht thun darf, und 
wer unter ihnen wohnen will, muß versprechen, sich 
diele Gesetze gefasten zu lassen, und sie zu befolgen. 
Damit dieß von Asten auch von den UnorrftLndigen 
und Bösartigen geschehen möge, so wählen sie unter 
sich einige verständige und rechischaffene Männer, und 
geben ihnen den Auftrag. darauf zu sehen, daß Jedek 
den Gesetzen gehorsam sey, und den Ungehorsamen -«
	        
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