Ausgewählte Regeln und Beispiele aus der
Sprachlehre.
Bem.: In VI—IV sind auf Grund der neuen Bestimmungen über die Anwendung der
grammatischen deutschen Bezeichnungen in den Vorschulen diese deutsch und
lateinisch gegeben. In der Hauptanstalt steht der fremdsprachliche grammatische
Ausdruck voran, der deutsche ist in Klammern beigefügt; wo aber der deutsche
statt dessen eingebürgert werden soll, steht dieser voran.
VI § 1. Die Redeteile.
Man unterscheidet neun Redeteile (Wortklassen):
a) Nomina
1. Substantivum (Hauptwort): Seine Burg verödete und
verfiel.
2. Adjektivum (Eigenschaftswort): Ein hoher, grüner Baum.
3. Pronomen (Fürwort): Die Freunde suchten ihr Zimmer auf.
4. Numerale (Zahlwort): Ein italienischer Knabe von etwa
zwölf Jahren.
b) Verbum
5. Verbum (Zeitwort): Während sie aßen, erzählten sie sich
ihre Erlebnisse.
c) Partikeln
6. Adverbium (Umstandswort): Er sprang fröhlich vom Pferde.
7. Präposition (Verhältniswort): Die Kinder liefen an das
Fenster.
8. Konjunktion (Bindewort): Ich weiß nicht, was soll es be¬
deuten, daß ich so traurig bin.
9. Interjektion (Empfindungswort): Ach, wie ist's möglich dann.
V § 2. Das Substantivum (Hauptwort).
Die Substantiva sind entweder A. Eigennamen, und zwar
1. Personennamen: Theodor, Konrad, Wilhelm;
2. Sachnamen: Deutschland, Frankreich, Rhein, Zugspitze.
Anm.: Tiernamen als Eigennamen würden sein: Reineke, der
Fuchs; Braun, der Bär.