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Zeichensetzung und Rechtschreibung
2. Zusammengesetzte Wörter:
Sie sind nach ihren Bestandteilen zu trennen, die Bestandteile
selbst werden wie die einfachen Wörter behandelt, z. B. Diens¬
tag, Vor-ans-set-zung. Diese Teilung bleibt auch da geboten,
wo sie der gewöhnlichen Aussprache nicht gemäß ist, z. B. hier¬
auf, her-ein, war-um, voll-enden.
V. Äber den Bindestrich.
1. Wird bei der Zusammenstellung von zusammengesetzten Wörtern
ein ihnen gemeinsamer Bestandteil nur einmal gesetzt, so tritt
an den übrigen Stellen statt seiner der Bindestrich ein, z. B.
Feld- und Gartenfrüchte, Jugendlust und -leid.
2. Der Bindestrich ist zulässig in der Zusammensetzung von Eigen¬
namen und in den von solchen oder in ähnlicher Weise gebildeten
Eigenschaftswörtern, z.B. Jung-Stilling, Bergisch-Märkische Eisen¬
bahn, Hamburg-Amerika-Linie; ferner in unübersichtlichen Zu¬
sammensetzungen, z. B. Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft, aber
nicht in leicht übersichtlichen Zusammensetzungen, z. B. Turn¬
verein, Kreiskasse, Prüfungsordnung.
3. Der Bindestrich wird in einzelnen Füllen mit Rücksicht auf die
Deutlichkeit der Schrift gesetzt, z. B. Dehnungs-h, I-Punkt,
U-Bogen, A-Dnr.
VI. Älber das Auslassungszeichen (Apostroph).
1. Wenn Laute, die gewöhnlich zu sprechen und zu schreiben sind,
unterdrückt werden, so deutet man ihre Stelle durch ein Aus¬
lassungszeichen (den Apostroph) an, z. B. heil'ge Nacht, ist's, geht's.
Bei Verschmelzungen vom Verhältniswort mit dem Geschlechts¬
wort ist kein Apostroph zu setzen, z. B. ans, ins, durchs, zum,
am,' vom, im.
2. Bei den auf einen S-Laut ausgehenden Eigennamen wird der
Genitiv durch den Apostroph bezeichnet, z. B. Voß' Luise. De¬
mosthenes' Reden.