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Das Mittelalter
einmal versuchten im Laufe seiner Regierung zwei Betrüger (Simnel und
Perkin Warbek), die sich für Abkömmlinge der Pork'schen Familie aus-
gaben, und zahlreiche Anhänger fanden, die blutigen Kriege zu erneuern;
aber das Glück begünstigte Heinrichs Waffen; die beiden Verräther sielen in
seine Gewalt und büßten für ihr vermessenes Unternehmen. — Die Welt¬
geschichte gedenkt kaum eines andern Kriegs, in dem sich so viele Gräuel
häuften als in dem Kampf zwischen der rothen und weißen Rose. Achtzig
Glieder der königlichen Familie und dieZierden des Adels hatte das Schwert
gefressen. Darum konnte der staatskluge, hartherzige und geldgierige Hein¬
rich VII. der Krone eine höhere Macht verleihen, als sie unter den Plan¬
ta genets besessen. Eifersüchtig suchte er die vollberechtigten Ansprüche
(Legitimität) des Lancaster'schen Hauses an den englischen Thron zu
allgemeiner Geltung und Anerkennung zu bringen. Nachdem ihm dieses ge¬
lungen, war er mit Umsicht und Klugheit bedacht, die Wunden des Kriegs
zu heilen und durch Beförderung des Handels und Gewerbsieißes, der Ent¬
deckungsreisen und Uebersiedelungen nach der neuen Welt den Mittelstand zu
heben, die Betriebsamkeit anzuregen und den Nationalwohlstand zu be¬
gründen.
§. 382 b. Schottland unter den Stuarts. Während dieser
kriegerischen Vorgänge war in dem rauhen, von düstern Nebeln überzogenen
Schottland der machtlose Feudalthron im Besitze des Hauses Stuart.
Aber der Adel, mächtig durch Land und Leute und an Kampf, Jagd und
Waffenübungen gewöhnt, erwarb sich eine fast unabhängige Stellung und
wurde darin von dem reichen Klerus, dessen angesehenste Glieder den edlen
Häusern angehörten, nachgeahmt. Bei der geringen Zahl und Bedeutung
derStädte konnte sich nicht wie in andern Ländern ein freier Bürgerstand
ausbilden und das gesetzgebende Ansehen der Könige in den P arlam enten
stärken, daher auch Recht und Gesetz ganz in den Händen des Grundadels
lag und das größtentheils dem Hirten- und Bauernstände angehörende Volk
nur die Gerichtsstätten der Gutsherren kannte. So war die Königsmacht in
Schottland auf das Führeramt im Kriege beschränkt; das richterliche An¬
sehen des Königs hatte nur Geltung für die eigenen Unterthanen; die ober¬
lehnsherrlichen Rechte wurden von den trotzigen Edlen wenig beachtet, die
Abhängigkeitsverhältnisse mehr und mehr gelockert und die Krongüter wider¬
rechtlich vermindert. Die Clanverfassung, wodurch der Grundherr ein patri¬
archalisches Ansehen über alle seinem Bereich angehdrenden Familienglieder
erlangte und alle Insassen, Pächter, Hörige in das Verhältniß der Client¬
schaft zum Clanhaupte traten, trug Vieles zur Erhöhung der Macht der Edel¬
leute bei, die, durch Wechselheirathen und Blutsverwandtschaft schon ein¬
ander nahe stehend, sich noch häufig durch Waffenbündnisse stärkten, um der
Kdnigsmacht ungestraft Trotz bieten zu können. Wohl hatte das Stuart'sche
Herrscherhaus manchen kräftigen und strebsamen Fürsten aufzuweisen; aber ein