Concilium zu Konstanz.
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1414-Ul» Concilium zu Kostnitz (Konstanz),
zugleich Reichsversammlung und in gewisser Art europaiischer Con-
gress, besucht von italiänischen, deutschen, französischen, englischen,
später auch spanischen Praelaten (5 Patriarchen, 33 Cardinale, gegen
200 Erzbischöfe und Bischöfe) und von zahlreichen Fürsten mit
stattlichem Gefolge (etwa 80,000 Fremde).
Dreifache Aufgabe des Concils: 1) Unterdrückung der Ketzerei
(causa fidei), 2) Beseitigung des Schisma (causa unionis), 3) Re¬
formation der Kirche (causa reformationis).1
Von der Reformpartei wird die Abstimmung nach Nationen
(deutsche, franz., engl., italiän. je eine CWiaistimme) durchgesetzt.
Papst Johann XXIII., der persönlich erschienen war, wird erst zu
öffentlicher Abdankung bewogen, entflieht dann aber nach Schaff¬
hausen mit Hülfe des Herzogs Friedrich von Oesterreich. Dieser
in die Acht erklärt, muss sich unterwerfen. Das Concil proclamirt
(auf Antrag Gersons, des Kanzlers der Pariser Universität) seine
Superiorität über den Papst, nimmt dann aber zunächst die causa
fidei in die Hand. Verdammung der Lehren des Engländers Wickliffe
(1327—1384) und ihres hauptsächlichsten Verbreiters und Fortbilders
Johann Huss, welcher im Vertrauen auf sicheres Geleit in Konstanz
erschienen war. Huss verbrannt (Juli 1415, sein Freund Hieronymus
von Prag 1416). — Auf Huss Verurtheilung folgt die causa unionis.
Johann XXIII. wird abgesetzt, Gregor XII. verzichtet freiwillig.
Siegismund geht nach Spanien um Benedict XIII. zur Abdankung
zu bewegen. Während der langen Abwesenheit des Kaisers Berathung
der causa reformationis. Nach Siegismunds Rückkehr (1417) wird
Benedict XIII. vom Concil abgesetzt.
Die Reformpartei verlangt nun, dass die Reform der Kirche an
Haupt und Gliedern vor der Wahl eines neuen Papstes vorgenommen
werde; die Ultramontanen (verstärkt durch die Spanier als fünfter
Nation) setzen aber eine sofortige Neuwahl durch, so dass die Reform
scheitert. Martin V. (Nov. 1417) zum Papst erwählt (obgleich mit
einer Klausel „de fienda reformatione post electionem“), lösst, da
1 Vergi. Hübler, die Konstanzer Reformation, 1867.