156
VII. Aus der Geschichte.
Rom, daß „Sarder feil" zum Sprichwort wurde; nach der Zerstörung
von Jerusalem wurden 97 000 Juden in die Sklaverei verkauft.
Übrigens scheuten sich die Statthalter in den Provinzen nicht, auch
ohne Krieg Leute zu Sklaven zu pressen. Menschenraub war ohnehin
nichts Ungewöhnliches und wurde besonders durch die Seeräuber be¬
trieben. Es entstand ein blühender und einträglicher Sklavenhandel,
dessen Hauptmarkt die Insel Delos war. Selbst Römer aus den
besseren Ständer: machten sich durch Sklavenhandel ein Vermögen.
Der alte Cato ließ Sklavenknaben aufkaufen, abrichten und verkaufte
sie dann mit Nutzen wieder. Dieser Handel war gesetzlich geregelt,
es mußte ein Einfuhrzoll und eine Verkaufssteuer von den Sklaven¬
händlern entrichtet werden.
Die Sklaven zerfielen in zwei Hauptklassen, in solche, welche dem
Staate gehörten und für dessen Zwecke verwendet wurden, und solche,
welche Privatleuten gehörten. Die Staatssklaven waren Kriegsgefangene,
die für den öffentlichen Dienst bestimmt wurden. Man beschäftigte
sie bei öffentlichen Arbeiten, beim Straßenbau, in Bergwerken u. s. w.
Sie dienten als Gehilfen und Unterbedienstete der Beamten, als
Kuriere, Gefängniswärter, Henker u. dergl. Im ganzen mochte diese
Klaffe von Sklaven eine freiere und bessere Stellung haben als die
weit zahlreicheren Privatsklaven. Diese letzteren zerfielen wieder in
zwei Abteilungen: die in der Stadt dienenden (familia urbana) und
die auf dem Lande beschäftigten (familia rustiea). Die Scheidung
hing von den: Gutdünken des Herrn ab. Die familia ru8tioa umfaßte
alle Sklaven, die bei der Bewirtschaftung der Güter, dein: Ackerbau,
bei der Viehzucht, beim Garten- und Weinbau gebraucht wurden.
Die Aufsicht führte ein Aufseher, der selbst Sklave war. Die Zahl
dieser Sklaven, besonders auf deu großen Gütern, die gewöhnlich
von einem Verwalter bewirtschaftet wurden, war unendlich groß, um
so mehr als bei den Römern die Teilung der Arbeit bis ins einzelnste
ging. Roch mehr war das der Fall beim häuslichen Dienst in der
Stadt. Es galt für ärmlich und gemein, verschiedene Geschäfte eineu:
und demselben Sklaven zu übertragen.
Jede Verrichtung gröberer oder feinerer Art hatte in einem vor¬
nehmen Hause ihre besonderen Sklaven: die Aufsicht über Haus und
Hof, über die Zimmer, das Bad, die Gerätschaften, die Bedienung
des Herrn und der Frau, zumal bei der Toilette, die Amneldung,
Unterbringung und Bedienung der Gäste, das Anrichten der Speisen
und Getränke, die Besorgung des Bades, der Bibliothek, des Stalls ::. s. w.
Reben den Türhütern, Sänftenträgern, Küchengehilfen, Badewärtern
gab es solche, welche besondere Fertigkeiten besaßen: Tischdecker, Vor¬
schneider, die zuweilen in einem bestimmten Rhythmus nach dem