66 Preussische Monarchie. — § 22. Friedrichs Friedensthätigkeit.
Asche und Trümmer gesunken. Die Einwohnerzahl ist um
eine halbe Million verringert, der Wohlstand geschwunden,
zahllos die Schar der Bettler. Handel und Gewerbe liegen
nieder.
II. Heilung der Wunden. Ackersaat und Hafer
werden aus den Magazinen, Pferde aus den Remontedepots
an die Bauern verteilt, den Bürgern werden die Häuser
wieder gebaut (in Schlesien 8000, in Pommern und Neumark
6500). Die am meisten heimgesuchten Provinzen erhalten
Geldunterstützung (Schlesien 3 Millionen) und werden aut
Jahre hin von Abgaben befreit; die Steuern werden herab¬
gesetzt, die Heeresausgaben vermindert.
III. Landesväterliche Fürsorge. Arbeitsamkeit
Friedrichs. Genaue Überwachung (Prüfung der Akten,
Revision der Rechnungen u. a.). Seine Randentscheidungen.
Annahme von Bittschriften. Zugänglichkeit für jedermann aus
dem Volke! Seine Auffassung von den drei Ständen: dem
Bürger-, dem Bauer- und dem Adelsstand, welchem letz¬
terem die Offizier- und höheren Staatsstellen vorbehalten bleiben.
a) Ackerbau und Viehzucht. 1) Musterwirtschaften
auf den Königl. Gütern. Berufung tüchtiger Verwalter ins
Inland und Sendung von Landwirten ins Ausland auf Königs
Kosten. Beförderung des Kartoffelbaues durch Auf¬
munterung, Belehrung und — Nötigung. Ansiedelung von
Fremden zum Anbau verödeter Strecken. Austrocknung
von Sümpfen (der Oder-, Warthe- und Netzebruch, der
,,Polder“ in Ostfriesland) zur Gewinnung von Ackerland
(Landeroberung ohne Soldaten!). 2) Veredelung der Schaf¬
zucht. 3) Hebung des landwirtschaftlichen Kredits (Land¬
schaftsreglement für Schlesien). Ausgabe von Pfandbriefen
in den alten Provinzen. Erhaltung des Besitzes von Ritter¬
gütern in einer Hand durch Beförderung dei Majorate.
b) Bergbau. Ausbildung von Bergbaubeflissenen. Ausbeutung
von Salinen (Halle u. a.). Förderung des Hüttenwesens in
Schlesien und der Grafschaft Mark. c) Gewerbe.
Vgl. § 16, III, 3. i) Errichtung von Fabriken (Porzellanfabrik
in Berlin 1763, Papierfabrik u. a.) und Förderung derselben
(Sammet-, Woll- und Baumwollfabriken, Spinnereien, Kattun¬
druckereien). Die schlesische Leinenweberei. 2) Schutz
des Gewerbes durch hohe Zölle (,,das Geld soll im Lande
bleiben“) nach den Grundsätzen des „Merkantilsystems“ (§ 10,
II, i b.). Einfuhrverbote (französische Goldwaren, böhmisches