IV. Deutsche Verfassungs- und Kulturgeschichte. 131
tion weltlicher Dichtungen. (Handschrift des Tristan von Gott¬
fried von Straßburg.)
Zn der Tafelmalerei übertrifft Deutschland alle übrigen nordi¬
schen Länder -besonders seit der Mitte des 14. Jahrh. Man ver¬
wendete solche Tafelbilder entweder als schließende Deckel von Altar¬
schreinen, deren Hauptteil aus einer Holzschnitzerei bestand, oder der
Altaraussatz war Jelber ein Gemälde, das durch zwei bewegliche,
innen und außen bemalte Flügel verschließbar war.
Im 14. Jahrh, erhielt die Ölmalerei von Holland aus durch die
Brüder van Eyck einen neuen Anstoß. An die Stelle kirchlicher
Motive treten jetzt auch solche weltlicher Natur. Weniger durch
Formenschönheit als durch Zartheit, Innigkeit und Anmut zeichnet
sich die deutsche Malerei aus. Infolge besonderer örtlicher Verhältnisse
und Einflüsse entstehen sogenannte Schulen. Unter ihnen tritt hervor
die Kölner Schule mit Meister Wilhelm und Meister Stephan; dann
Martin Schongauer aus Kolmar, Wolgemut aus Nürnberg u. a.
Bei der mittelalterlichen Musik steht das kirchliche in erster
Linie. Der Versuch mit mehrstimmigen Gesängen wird erst im 9.
und 10. Jahrh, gemacht. Im 11. Jahrh, entsteht das noch jetzt
übliche Notensystem (Guido von Arezzo 980—1050). Spiel und
Gesang werden früh auch von Nichtgeistlichen (Troubadours, Minne¬
sänger) geübt. Mit dem Sinken des Rittertums geht der Gesang
ganz in bürgerliche Hände und wird zum Meistergesang. Das
Volkslied wurde von fahrenden Musikanten verbreitet, die bei
keinem Markte und Feste fehlten.
4. Die Neuzeit.
Das Wort „Neuzeit" bedeutet trotz seines verheißungsvollen
Klanges für das alte Deutsche Reich die Periode allmählichen
Niedergangs, der mit völliger Auflösung endete. Je schwächer
die Reichsgewalt ward, je kraftvoller und selbständiger entwickelten
sich die Territorien. Die Verbindung des Hauses Habsburg mit
Spanien, der 30jährige Krieg, das im Westen kraftvoll auf¬
strebende Frankreich brachten dem Deutschen Reich schweren Schaden,
die französische Revolution gab ihm den Todesstoß. —
Dadurch, daß mit Ausbildung des Söldnerwesens das Ritter¬
tum aufhörte ein Lebensberus zu sein, daß andererseits rechts¬
gelehrte Beamte den Adel aus den Staatsämtern verdrängten,
ward diesem die Grundlage seiner Existenz entzogen, und er kehrte,
namentlich int Osten, zum großen Teil wieder zur Landwirtschaft
zurück. Der adelige Besitz an Grund und Boden war aber durch