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Von Groß-Britannien,
§. 2s. Die Macht der Cron von Groß-
Brirannien ist besonders zu Wasser sebr größt
indem dasselbe für sich allein die grösten Flotten
in die See stellen kan : wobei) es an rapffertt
Soldaten zu Wasser und Land keineswegs
fehlet-
§. 26. Auch besitzen die Engellander in andern
Reichen und Tbeiien der Welt manche namhaffte
L)rr undLandereyen.
1. In Europa haben sie ausser ihrem Königreich
1. Die Insul Garnsey und Jersey bey Franck-
reich.
2. Die Vestung Gibraltar in Spanien, samt der
nicht weit davon gelegenen Insul Minorca.
li. In affrica, und zwar dessen unterm Theil,besi¬
tzen sie verschiedene Vestungen samt der Insul Horck
und den LñNñrlssbcn Insuln.
in In asla treiben sie in der Levante sehr grosse
Handlung, woselbst sie auch verschiedene Plätze be¬
sitzen.
im. In America gehöret ihnen die Insul Jamai¬
ca ; die meisten AnrrMsichen Insuln; die Land-»
schafften Carolina, Virginier rc. und noch verschie¬
denes auf dem veste» Land, davon die Charte von
America nachzusehen ist.
Was der jetzige König vonGroß - Britannien
als Churfürst von Hann over in Tetttschland
besitzet, ist bereits oben anaedeutet worden.
§. 27. Unter den Englischen Geld - Gonen
sind die Pfund Sterlings und Gumees die
bekantestcn.
1. Die Pfund Sterlinge sind keine besondere gepräg¬
te