Full text: Staats- und Volkswirtschaftslehre

[§50] — 312 — 
Abrechnung aber keine Barzahlung zwischen Geschäftsleuten, sofern 
sie bei derselben Bank ein Konto haben *). Dadurch wird viel Arbeit 
und Zeit erspart, sowie die Gefahren bei Transport, Zählen und 
Auszahlen des Geldes bestehen nicht, und die Kosten sind äußerst 
geringe. Zudem findet eine bedeutende Ersparnis an barem Gelde 
und Edelmetall statt. Endlich können die Banken die seitens der 
Geschäftsleute zum Zwecke des Giroverkehrs eingezahlten Gelder 
weiter verleihen und so die sonst müßigen Kapitalien für neue 
volkswirtschaftliche Verwertung dienstbar machen. Besondere Ver¬ 
dienste um seine Ausgestaltung hat die Deutsche Neichsbank mit ihren 
zahlreichen Filialen, die dafür eine notwendige Voraussetzung sind, 
erworben. Wo, wie vielfach im Auslande, das Filialsystem keine 
große Ausdehnung gewonnen hat, tritt an Stelle des Giro das 
Clearing House 2), d. h. die Umschreibung und Abrechnung ver¬ 
schiedener Banken untereinander. In Österreich leiten die 1883 
eröffneten Postsparkassen seit 1884 den Giro- sowie den Scheckver¬ 
kehr. Der Schecks ist eine schriftliche Zahlungsanweisung aus ein 
Bankguthaben, der wohl Ähnlichkeit mit dem Wechsel hat, indes so¬ 
fortige oder nur kurzfristige Zahlung voraussetzt. Außer diesen 
Geldverkehrsgeschäften (Giro, Clearing House, Scheck) befassen sich 
die Banken mit dem Geldverwaltungs- und Inkassogeschäft. Zu 
ersterem gehört die schon erwähnte Annahme von Depots, der Ver- 
und Ankauf von Wertpapieren, endlich die Kassenführung, d. h. die 
Verwaltung baren Geldes, die oft mit dem Giro- und Inkasso¬ 
geschäft eng verbunden ist. Letzteres befaßt sich mit dem Einziehen 
von Schecks, Wechseln, den Beträgen von Rechnungen, Anweisungen, 
aber auch mit dem Bezahlen. Während bei den Geldbanken, die 
vornehmlich das Geldumlausgeschäft betreiben, das Kreditgeben 
und Kreditnehmen keine oder eine untergeordnete Rolle spielen, 
beruhen die Kreditbanken gerade darauf; gewöhnlich stellen jedoch 
die Großbanken eine Vereinigung der Geld- und der Kreditbanken 
dar. Um im Passivverkehr die hierfür nötigen Gelder zu erhalten, 
dienen die oben behandelten Depositen, die noch zu besprechende 
Notenausgabe (vgl. unter c), sowie endlich das langfristige Kredit¬ 
geschäft, bei dem die Bank Gelder nimmt, die in langfristigen 
Tilgungsplänen zurückgezahlt werden; letzteres ist namentlich dann 
1) Wenn z. B. A dem B eine Summe schuldet, so wird diese dem Konto 
des A ab= und dem des B zu gute geschrieben, oder wenn B seinerseits dem C 
etwas schuldet, so kann sie gleich als Zahlung beim Konto des C zugeschrieben 
werden. 
2) So genannt nach dem 1775 in London eingerichteten Clearing House. 
3) Der weiße Scheck dient zu Bar-, der rote zu Girozahlungen. Zur be¬ 
sonderen Sicherung gebraucht man in England das Kreuzen des Schecks, d. h. es 
werden zwei parallele Linien gezogen, zwischen die der Name des allein Empfangs¬ 
berechtigten kommt. In Deutschland besteht diese Einrichtung nicht, da die Reichs¬ 
bank und die meisten anderen Banken nur solche Schecks bezahlen, welche außer 
dem Empfänger noch den Zusatz „oder Überbringer" enthalten.
	        
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