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Abrechnung aber keine Barzahlung zwischen Geschäftsleuten, sofern
sie bei derselben Bank ein Konto haben *). Dadurch wird viel Arbeit
und Zeit erspart, sowie die Gefahren bei Transport, Zählen und
Auszahlen des Geldes bestehen nicht, und die Kosten sind äußerst
geringe. Zudem findet eine bedeutende Ersparnis an barem Gelde
und Edelmetall statt. Endlich können die Banken die seitens der
Geschäftsleute zum Zwecke des Giroverkehrs eingezahlten Gelder
weiter verleihen und so die sonst müßigen Kapitalien für neue
volkswirtschaftliche Verwertung dienstbar machen. Besondere Ver¬
dienste um seine Ausgestaltung hat die Deutsche Neichsbank mit ihren
zahlreichen Filialen, die dafür eine notwendige Voraussetzung sind,
erworben. Wo, wie vielfach im Auslande, das Filialsystem keine
große Ausdehnung gewonnen hat, tritt an Stelle des Giro das
Clearing House 2), d. h. die Umschreibung und Abrechnung ver¬
schiedener Banken untereinander. In Österreich leiten die 1883
eröffneten Postsparkassen seit 1884 den Giro- sowie den Scheckver¬
kehr. Der Schecks ist eine schriftliche Zahlungsanweisung aus ein
Bankguthaben, der wohl Ähnlichkeit mit dem Wechsel hat, indes so¬
fortige oder nur kurzfristige Zahlung voraussetzt. Außer diesen
Geldverkehrsgeschäften (Giro, Clearing House, Scheck) befassen sich
die Banken mit dem Geldverwaltungs- und Inkassogeschäft. Zu
ersterem gehört die schon erwähnte Annahme von Depots, der Ver-
und Ankauf von Wertpapieren, endlich die Kassenführung, d. h. die
Verwaltung baren Geldes, die oft mit dem Giro- und Inkasso¬
geschäft eng verbunden ist. Letzteres befaßt sich mit dem Einziehen
von Schecks, Wechseln, den Beträgen von Rechnungen, Anweisungen,
aber auch mit dem Bezahlen. Während bei den Geldbanken, die
vornehmlich das Geldumlausgeschäft betreiben, das Kreditgeben
und Kreditnehmen keine oder eine untergeordnete Rolle spielen,
beruhen die Kreditbanken gerade darauf; gewöhnlich stellen jedoch
die Großbanken eine Vereinigung der Geld- und der Kreditbanken
dar. Um im Passivverkehr die hierfür nötigen Gelder zu erhalten,
dienen die oben behandelten Depositen, die noch zu besprechende
Notenausgabe (vgl. unter c), sowie endlich das langfristige Kredit¬
geschäft, bei dem die Bank Gelder nimmt, die in langfristigen
Tilgungsplänen zurückgezahlt werden; letzteres ist namentlich dann
1) Wenn z. B. A dem B eine Summe schuldet, so wird diese dem Konto
des A ab= und dem des B zu gute geschrieben, oder wenn B seinerseits dem C
etwas schuldet, so kann sie gleich als Zahlung beim Konto des C zugeschrieben
werden.
2) So genannt nach dem 1775 in London eingerichteten Clearing House.
3) Der weiße Scheck dient zu Bar-, der rote zu Girozahlungen. Zur be¬
sonderen Sicherung gebraucht man in England das Kreuzen des Schecks, d. h. es
werden zwei parallele Linien gezogen, zwischen die der Name des allein Empfangs¬
berechtigten kommt. In Deutschland besteht diese Einrichtung nicht, da die Reichs¬
bank und die meisten anderen Banken nur solche Schecks bezahlen, welche außer
dem Empfänger noch den Zusatz „oder Überbringer" enthalten.