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Die Landräthe und Landstände fuhren fort, zeitgemäße
Reformen anzuregen, bestrebtes sich aber, mit der Regierung
in Einverständniß zu bleiben. Die Ständeversammlung von
1834 schien vom Opposizionselemente beinahe völlig gereinigt,
und bewilligte gern die Forderung der Minister, die Zivilliste
des Königs lebenslänglich zu ström Sie ärndete dafür
das Wohlgefallen ihres Herrschers. In andern deutschen
Bundesstaaten dagegen, wie in Würtemberg, Baden, beiden
Hessen. Nassau rc. fehlte es nicht an Kämpfen der Land¬
stände mit ihren Regierungen. Ein deutscher Minister-Kon¬
greß zu Wien kündigte darauf im Spätherbste 1834 ein
Bundes-Schiedsgericht an, das in Streitsachen zwischen
Regierung und Landständen in höchster Instanz zu entscheiden
hat. Es wurden hiezu 34 ausgezeichnete deutsche Staats¬
männer und Juristen ernannt, aus welche« den streitenden
Parteien die Auswahl, jedoch nie über acht, freisteht.
Am heftigsten dauert der Kampf des Alten und Reuen,
der Liberalen und Ultra, in Frankreich fort. Philipp Lud¬
wig I. hielt sich gleich Anfangs an die gemäßigte Partei,
oder an die Männer der richtigen Mitte (juste milieu) und
suchte die überspannten Liberalen von sich zu entfernen, und
ihren Einfluß durch weise Gesetze zu zügeln. Die Polen
ließ er um so lieber im Stich, als er sich dadurch die Gunst
der nordischen Mächte zu erkaufen hoffte. Aber dadurch
schadete er seiner Popularität, und hat fortwährend einen
gefahrvollen Kampf gegen die Rovoluzionäre zu bestehen,
deren wüthendsten Glieder schon dreimal einen furchtbaren
Mordanschlag gegen ihn versucht haben.
Und so ist unser jetziger Zustand eine Periode des Kam¬
pfes und des allmähligen Ueberganges von dem Alten zum
Reuen. Die Epoche, welche mit Ludwig XlV., d. h. mit dem
Einflüsse der französsien Politik und Bildung begonnen, ist
noch lange nicht vorüber. Zwar ist die Willkührherrschaft
Ludwig XlV. veraltet: die Stimmung des Jahrhunderts, die