Full text: Die Nazional-Geschichte der Bayern für Schule und Haus

334 
Die Landräthe und Landstände fuhren fort, zeitgemäße 
Reformen anzuregen, bestrebtes sich aber, mit der Regierung 
in Einverständniß zu bleiben. Die Ständeversammlung von 
1834 schien vom Opposizionselemente beinahe völlig gereinigt, 
und bewilligte gern die Forderung der Minister, die Zivilliste 
des Königs lebenslänglich zu ström Sie ärndete dafür 
das Wohlgefallen ihres Herrschers. In andern deutschen 
Bundesstaaten dagegen, wie in Würtemberg, Baden, beiden 
Hessen. Nassau rc. fehlte es nicht an Kämpfen der Land¬ 
stände mit ihren Regierungen. Ein deutscher Minister-Kon¬ 
greß zu Wien kündigte darauf im Spätherbste 1834 ein 
Bundes-Schiedsgericht an, das in Streitsachen zwischen 
Regierung und Landständen in höchster Instanz zu entscheiden 
hat. Es wurden hiezu 34 ausgezeichnete deutsche Staats¬ 
männer und Juristen ernannt, aus welche« den streitenden 
Parteien die Auswahl, jedoch nie über acht, freisteht. 
Am heftigsten dauert der Kampf des Alten und Reuen, 
der Liberalen und Ultra, in Frankreich fort. Philipp Lud¬ 
wig I. hielt sich gleich Anfangs an die gemäßigte Partei, 
oder an die Männer der richtigen Mitte (juste milieu) und 
suchte die überspannten Liberalen von sich zu entfernen, und 
ihren Einfluß durch weise Gesetze zu zügeln. Die Polen 
ließ er um so lieber im Stich, als er sich dadurch die Gunst 
der nordischen Mächte zu erkaufen hoffte. Aber dadurch 
schadete er seiner Popularität, und hat fortwährend einen 
gefahrvollen Kampf gegen die Rovoluzionäre zu bestehen, 
deren wüthendsten Glieder schon dreimal einen furchtbaren 
Mordanschlag gegen ihn versucht haben. 
Und so ist unser jetziger Zustand eine Periode des Kam¬ 
pfes und des allmähligen Ueberganges von dem Alten zum 
Reuen. Die Epoche, welche mit Ludwig XlV., d. h. mit dem 
Einflüsse der französsien Politik und Bildung begonnen, ist 
noch lange nicht vorüber. Zwar ist die Willkührherrschaft 
Ludwig XlV. veraltet: die Stimmung des Jahrhunderts, die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.