Full text: [Teil 2 = Oberstufe, [Schülerband]] (Teil 2 = Oberstufe, [Schülerband])

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Krieg aufgehalten und hatte so der Schlacht beigewohnt. . Da er dieses 
Elend sah, ließ ihm sein Herz nicht zu, daß er weiter reiste. So ging 
er über das Schlaͤchtfeld von einem Verwundeten zum andern mit einem 
Eimer Wasser und etwas Scharpie. Er tränkte die Dürstenden und kühlte 
z und wusch ihre Wunden. Bald fand er einige andre Reisende und nötigte 
sie, ihm zu helfen. Dann warb er Gehülfen und Wärterinnen und errichtete 
in einer Kirche ein Krankenhaus für 500 Mann, deren Wunden wenigstens 
gewaschen, die in Decken gehüllt und mit Suppe gelabt wurden. Die Frauen 
und Jungfrauen des Ortes fügten sich seinen Anordnungen, gingen ihm 
10 wacker zur Hand und scheuten weder Beschwerden, noch Ekel, noch Opfer. 
3. Mehrere Wochen blieb Dunaut bei dieser segensreichen Arbeit; 
dann kehrte er nach Genf zurück. Hier schrieb er ein Büchlein, das er 
„Ein Andenken an Solferino“ nannte. Datin erzählte er, was er erlebt 
und getan; hauptsächlich aber wollte er andre anregen, dasselbe zu tun. 
16 „Wäre es nicht möglich,“ so fragte er, „schon in Friedenszeiten 
freiwillige Hülfsvereine zu gründen?“ 
Dieser Aufruf hatte großen Erfolg. 1863 kamen in Genf Abge— 
ordnete aller großen Staaten von Europa zusammen und beschlossen, 
in jedem Staate solche Hülfsvereine zu errichten. Im deutsch⸗dänischen 
20 Kriege wirkten diese zuerst; über 150 freiwillige Krankenpfleger arbeiteten 
dort auf den Schlachtfeldern und in den Lazaretten. Im Jahre 1864 
lud die schweizerische Regierung abermals die Bevollmächtigten der andern 
Staaten nach Genf ein. Zwölf Staaten schlossen hier den Genfer 
Vertrag, der später von fast allen Staaten angenommen wurde. 
25 4. Dieser Genfer Vertrag bestimmt folgendes: Alle Feldlazarette und 
Militär-Krankenhäufser, die Kranke und Verwundete enthalten, sind neu— 
tral, d. h. es darf von beiden kriegführenden Parteien nicht auf sie 
geschossen werden. Alle Ärzte und Wärter, die zu ihnen gehoͤren, alle, 
die Verwundete fortschaffen, und alle Feldgeistlichen sind unantastbar und 
30 dürfen nicht gefangen genommen werden, Vorräte, Lebensmittel und 
Heilmittel, die für die Lazarette herbeigeführt werden, darf der Feind 
nicht wegnehmen, wie es sonst im Kriege geschieht. Auch alle Landes— 
bewohner, die den Verwundeten zu Hülfe eilen, sollen geschont werden. 
Jeder Verwundete, der in einem Hause aufgenommen und verpflegt wird, 
835 dient diesem Haufe als Schutz, so daß es von Einquartierung ünd von 
einem Teile der Kriegssteuern frei bleibt. Verwundete oder krauke Krieger 
sollen aufgenommen und gepflegt werden ohne Unterschied, zu welchem 
Volke sie gehören. Sind sie hergestellt, so werden sie in ihre Heimat 
entlassen, wenn sie nicht mehr zum Dienste tauglich sind. Wenn sie noch 
¶0 diensttauglich sind, so müssen sie bei der Entlassung versprechen, während 
dieses Krieges nicht mehr die Waffen zu führen. Alle Krankenhäuser sollen eine 
deutlich erkennbare und gleichförmige Fahne haben, die ein roles Kreuz 
im weißen Felde zeigt. Auch alle Ärzte, Feldgeistlichen, Wärter und 
Krankenträger tragen am linken Ärm eine weiße Binde mit dem roten Kreuz. 
45 Nach diesen Bestimmungen richten sich jetzt die Völker Europas 
in ihren Kriegen. Sie haben auch im französischen Kriege von 1810171 
viel Segen gestiftet und viel Elend gemildert. Nach Rob. Koenig
	        
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