12. Die Wahl Christians I. zum Landesherrn.
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12. Die Wahl Christians I. zum Landesherrn.
Äls Adolf VIII. im Jahre 1459 ohne Erben gestorben war, ergriff die Gemüter
des Volkes große Besorgnis, wie es mit der Nachfolge in der Landesherrschaft werden
solle. Endlich traten die Stände beider Lande zusammen und schwuren nach langen Be¬
ratungen, daß sie jetzt einträchtig einen Herrn wählen wollten. Es waren zwei Fürsten,
die Ansprüche auf die Nachfolge machten: Graf Otto von Schauenburg, der noch einen
kleinen Teil von Holstein besaß, und Christian I., der König von Dänemark. Von der
Ritterschaft waren° einige für den Grafen Otto, andere, namentlich die hochangesehene
Familie der Rantzau, für den König Christian, dem auch Adolf schon früher, ehe er noch
König ward, die Nachfolge in Schleswig und Holstein hatte zuwenden wollen. Die
Stände berieten zuerst in Neumünster in Gegenwart des Grafen Otto und seiner Söhne,
dann in Rendsburg zusammen mit den Abgesandten der Städte Lübeck und Hamburg.
Aber es kam zu keiner Entscheidung, sondern es wurde nur beschlossen, daß sie erst zu
Ripen das Begehren Christians vernehmen wollten; danach solle in Lübeck eine Versamm¬
lung sein, wo beide Bewerber ihre Ansprüche darlegen wollten, und welcher von beiden
das beste Recht habe, solle Fürst des Landes werden. Am 3. März 1460 kamen die
Stände mit Christian und dem dänischen Reichsrat in Ripen zusammen. Als nun der
König feierlich versprach, daß er seine Mitbewerber mit Geld abfinden und die Rechte des
Landes schützen wolle, wurden alsbald in der Versammlung Stimmen laut, daß man rasch
den König wählen und es ihm überlassen möge, sich mit seinen Mitbewerbern abzufinden.
Ohne sich um das Versprechen zu kümmern, daß sie in Lübeck zusammenkommen wollten,
entschlossen sich die Stände, die Wahl sofort vorzunehmen, und von dem Rathause zu
Ripen verkündigte der Bischof von Schleswig mit lauter Stimme dem versammelten Volke,
daß der Rat der Holsten zum Besten ihrer Lande den König Christian von Dänemark zu
einem Herzoge von Schleswig und Grafen zu Holstein erkoren habe. Der neue Landesherr
stellte darauf eine Urkunde aus, worin er erklärte, aus persönlicher Gunst und keineswegs
in seiner Eigenschaft als König von Dänemark sei er erwählt worden. Bei allen Heiligen
schwur er für sich und seine Nachkommen, das Recht der Lande treu zu bewahren. Diese
aber sollten ewig zusammen bleiben, ungeteilt; kein Krieg sollte geführt werden, außer zu
ihrem Nutzen und mit Einwilligung des Landtags; die Einwohner aber sollten über die
Königsau und die Elbe hinaus nicht zum Kriegsdienste verpflichtet sein.
Als die Lübecker, die Häupter der mächtigen Hansa, die für den Grafen Otto ge¬
wesen waren, hörten, daß die Stände das Wort, welches sie ihnen gegeben, gebrochen
und den König Christian zu ihrem Landesfürsten gewählt hätten, wurden sie sehr unwillig
und ließen zum Andenken daran diese Worte niederschreiben: „Akso wurden die Holsten
Dänen und gaben sich aus freien Stücken ohne Schwerterschlag unter den König von
Dänemark, wogegen ihre Vorfahren manches Jahr gewesen waren und es hinderten mit
wehrhafter Hand. Denn sie führten manchen Krieg mit den Dänen, wobei ihnen die
Städte der Hansa mit großem Volk und großen Kosten behilflich waren. Auch war mancher
Herr und Fürst und ritterliche Mann in dem Streite gefallen, weil sie den Dänen nicht
Unterthan, sondern frei sein wollten. Und das alles hatten die Holsten zu der Zeit ver¬
gessen und wurden freiwillig zu eigen, und das machte die Gierigkeit der Holsten und die
Verschlagenheit der Dänen; denn der König erkaufte sie mit Geld und Gabe und mancherlei
Versprechen und gelobte allen Schloßhauptleuten, sie sollten lebenslang ihre Schlösser be¬
halten^ So wurden sie durch Eigennutz verblendet und gaben das Gut des ganzen Landes
um kleinen Vorteils willen preis. Ihnen aber ward nicht einmal gehalten, was ihnen
versprochen war; denn der König nahm ihnen die Schlösser noch in demselben Jahre und
setzte andere Hauptleute darauf."
13. Die Kriege mit den Ditmarsen.
1. Ine Schlacht bet Hemmingsted.
’"j’Ye Ditmarsen waren unabhängig von den holsteinischen Grasen und wollten
nicht von Fürsten regiert werden. Sie bildeten einen Bauernfreistaat
und waren nach Abwerfung der Grafenherrschaft in loser Verbindung
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