Full text: Mit 21 Abbildungen (Teil 3 = (6. - 8. Schuljahr), [Schülerband])

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gearbeitet. Noch im Jahre 1864 lud die sohweizerische Regierung aber- 
mals die Bevollmächtigten der andern Staaten nach Gentf ein. Zwöll 
von diesen schlossen dort zuerst die sogenannte Genfer Konvention 
Vertrag), die nachmals von fast allen Staaten angenommen worden ist. 
4. Die Genfer Konvention bestimmt folgendes: Alle Peldlazarette 
und Militärhospitäler, die Kranke und Verwundete enthalten, sind 
neutral, d. l. es darf von beiden kriegführenden Völkern auf sie 
nicht geschossen werden. Ebenso sind alle Irzte und Wurter, die 
zu ihnen gehören, alle, die Verwundete transportieren, ferner alle 
Peldgeistlichen unantastbar und dürfen nieht gefangen genommen 
werden. — Vorräte, Lebensmittel und Arzneien, die für Lazarette 
herbeigeführt werden, darf der Peind nicht wegnehmen, wie es sonst 
im Lriege geschieht. — Auch alle Landesbewohner, die den Ver- 
vundeten au Bülfe eilen, sollen geschont verden und frei bleiben. 
Jeder Verwundete, der in einem Hause verpflegt vird, dient diesem 
als Schutz, so dab es von Einquartierung und von einem Deile der 
Kriegssteuern verschont bleibt. — Verwundete oder kranke Krieger 
zollen aufgenommen und verpflegt werden ohne Unterschied, zu velehem 
Volke sie auch gehören mögen. — Alle Hospitäler und Lazarette 
gollen eine deutlich erkennbare und gleichförmige Eahne haben, die 
ciun rotes Kreuz im weiben Pelde zeigt. Auch alle Arzte, Peldgeist- 
lichen, Wärter und Krankenträger haben am linken Arm eine weibe 
Binde mit dem roten Kreuz zu tragen 
5. Nach diesen Bestimmungen richten sich jetzt alle Völker 
Europas in ihren Kriegen. die haben aueh im EFranzösischen Kriege 
von 1870,71 viel Segen gestiftet und viel Elend gemildert. 
Allen voran rüstete sioh der Johanniterorden, d. i. eine Ver- 
bindung adliger Männer, die Hospitäler einrichten und unterhalten. 
Mehr als 500 soleher Herren zogen freiwillig zur Pflege der Ver- 
vundeten mit aus; 1100 Betten stellten sie in ihren Krankenhãusern 
kür Verwundete bereit. Andre Vereine und Anstalten sandten Hun- 
derte von Felddiakonen aus. Das sind teils ausgebildete Kranken- 
pfleger, teils Studenten, Lehrer, junge Raufleute, Handwerker, die in 
Kransenhausern rasch die Pflege von Kranken sowie das Verbinden 
rlernen und dareh Pflege des Leibes wie dureh Prost der Seele den 
ferndeten und kransen Soldaten ohne jeden Lohn barmberzige 
damariterliebe eisα. Dazu kamen noch viele Hunderte von evange- 
liscRen Diabonien und katholischen Barmherzigen Schwestern, die 
vornehmlieh in den Lazaretten die Sgehwerverwundeten pflegen und 
bedienen lten 
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