Full text: Lesebuch für die Oberklassen der Volksschulen in Elsaß-Lothringen

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Jahrhunderte hindurch die Herrschaft in Gotland, Schonen und Bergen. 
Das war die große Zeit der deutschen Hansa. Nach 1400 aber änderte 
der Hering wieder seine Züge und ging an die holländische Küste; 
seitdem wurden die holländischen Städte reich und mãchtig. 
3. War der hanseatische Kaufmann daheim, so zeigte er gern 
seinen Wohlstand durch stattliche Kleidung, kostbare Pelze und bunte 
Farben; er trug das Schwert an der Seite und am reichverzierten 
Gurt die Geldtasche und den Siegelring, worin das wichtige Zeichen 
seines Geschäftes, die Hausmarke, eingegraben war. Deun er war 
des Schreibens nicht immer mächtig, und durch dieselbe Marke, die 
von seinen Fässern und Ballen her an allen Enden der Welt bekannt 
war, bestätigte er Geldanweisungen und Urkunden, die er durch seinen 
Schreiber ausstellen ließ. 
Aber derselbe Mann trug zur See auch die Friesjacke des 
Schiffers und das Panzerhemd des Kriegers. Denn wenn er auf 
seinem rundbauchigen, hochbordigen Fahrzeuge das Meer durchstrich, 
hatte er nicht selten mit verwegenen Seeräubern zu kämpfen. Auch 
in fremden Ländern mußte er manchen blutigen Strauß bestehen; doch 
trug er mit seiner zähen Ausdauer stets den Sieg davon, und im 
Gefolge seiner kaufmännischen Arbeit brachte dann auch das Christen⸗ 
tum in Länder, die bis dahin völlig unbekannt gewesen waren, seine 
Segnungen. So trugen bremische Kauffahrer in das heidnische Livland 
Christentum und deutsches Wesen. 
Die Blüte der Hansa dauerte dreihundert Jahre. Erst nach 
Auffindung neuer Seewege, als dem Handel neue Bahnen eröffnet 
waren, geriet sie in Verfall und hielt 1630 ihre letzte Tagsatzung. 
Noch heute führen Hamburg, Lübeck und Bremen den alten Namen 
Hansestädte fort. 
Nach G. Freytag. 
26. Das Elsab im 14. Jahrhundert. 
Neben den gröheren Fürstenhäusern und sonstigen Herr— 
schaften, welche die reichen Gaue des Elsab innehatten und 
deren Burgen bewohnten, gab es auch einen städtischen Adel. 
Dieser stammte von den ältesten und angesehensten Familien 
der Städte ab. Da er der Bürgerschaft gegenüber besondere 
Ansprüche geltend machte, so kam es zwischen beiden Ständen 
oft zu groben Spaltungen. Das gänze Stadtregiment befand sich 
ausschliehlich in den Händen der Adeligen. Der gemeine Bürger 
Jurfte weder ein Amt bekleiden, noch einen vSitz im Stadtrate 
einnehmen.
	        
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