Full text: Lesebuch für die Oberklassen der Elementarschulen in Elsaß-Lothringen

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sant nur seinen Namen oder seine Firma 
auf die Rückseite des Wechsels schreibt. Ein 
girierter Wechsel enthält durch jedes Indos— 
sament eine erhöhte Sicherheit, indem jeder 
Girant für die Zahlung wechselmäßig haftet, 
falls er sich nicht in seinem Giro durch die 
Worte: „ohne Gewährleistung“ oder „ohne 
Obligo“ davon befreit. 
Ohne Einfluß auf die Gültigleit eines 
Wechsels sind noch folgende gewöhnlich dabei 
vorkommenden Ausdrücke: 1. Wert erhal— 
ten, d. h. der Aussteller hat den Wert des 
Wechsels vom Wechselnehmer in Waren oder 
in barem Gelde empfangen. Es könnte 
auch heißen: „Wert in Rechnung,“ wenn 
der Aussteller mit dem Wechselnehmer in 
Rechnung steht, und dieser ihm also die 
Summe gutschreiben soll. „Und stellen 
ihn auf Rechnung“ heißt der Bezogene, 
Richard Spitzner, solle den Aussteller, Max 
Fischer, für die betreffende Summe belasten. 
— „Laut Bericht“ deutet an, daß der⸗ 
jenige, der den Wechsel auszahlen soll, noch 
bon dem Aussteller eine besondere Nachricht 
erhalten hat oder erhält. — Der Aussteller 
kann die Übertragung des Wechsels an an— 
dere durch die Worte „nicht an Ordre“ unter— 
sagen. 
Am Verfalltage, d. i nach unserm For— 
mular, den 22. Januar 1891, muß der der— 
zeitige Inhaber Franz Heller dem Bezogenen, 
Richard Spitzner, den Wechsel zur Zahlung 
im Geschäftslokal des R. Spitzner präsen— 
tieren und ihn dadurch zur Zahlung der 
Wechselsummeé auffordern. Hat man einen 
Wechsel auf einen auswärtigen Platz in den 
Händen, so muß man dafür sorgen, daß er 
am Verfalltage bestimmt am Zahlungsorte, 
also nach obigem Formular Zwickau, ist. 
Kann man ihn vorher nicht verkaufen oder 
jemandem als Zahlung schicken, so sendet 
man ihn gewöhnlich einem am Zahlungs— 
orte wohnenden Geschäftsfreund zum Inkasso 
zum Einziehen). In neuester Zeit wird das 
Einziehen der Zahlungssumme eines Wechsels 
auch durch die Post besorgt, und man be— 
dient sich dazu eines sogen. „Postauftrags,“ 
durch welchen Geldbeträge bis zu 600 M. 
eingezogen werden können. 
Wenn der Bezogene am Verfalltage nicht 
zahlt, so muß der Präsentant sofort Protest 
erheben, d. h. er muß durch einen Notar 
ein Dokument aufsetzen lassen, in welchem 
auf glaubhafte Art bestätigt wird, daß er den 
Wechsel dem Bezogenen am Verfalltage prä— 
sentierte und sich also keine Versäumnis hat 
zu schulden lommen lassen. Durch Aufnahme 
des Protestes erhält der Wechselinhaber das 
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Sola-Wechsel. 
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