Full text: [Teil 5 = Schuljahr 7 und 8, [Schülerband]] (Teil 5 = Schuljahr 7 und 8, [Schülerband])

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Loden, so gehörte die abgefallene Ware oder wohl gar der Wagen nebst Ladung 
dem Herrn des Grund und Bodens, auf dem das Unglück geschehen war. Führte 
der Weg über eine Brücke, so mußte ein Brückengeld gezahlt werden. Wo 
Räuber und Wegelagerer den Weg unsicher machten, da mußte sich der Kaufherr 
von dem Herrn des Landes das Geleit kaufen, wofür ihn dieser ungefährdet durch 
sein Gebiet führen ließ. Erst nach wochenlanger, mühseliger Fahrt kam der Kauf⸗ 
herr — nicht selten nur mit einem Bruchteile der gekauften Waren — in der Heimat 
an. Trotz all dieser Hindernisse, die dem Handel bereitet wurden, wuchs der Reich— 
tum der Kaufherren. Ein anschauliches Beispiel von dem raschen Anwachsen solchen 
Reichtums bot die Familie Fugger. Ihr Ahnherr war 1370 als armer Weber nach 
Augsburg gekommen und hatte daselbst einen Leinwandhandel errichtet. Unter Kaiser 
Karl V. aber wurden zwei Brüder aus diesem Geschlechte in den Grafenstand er— 
hoben und galten als unermeßlich reich. Wie die Fugger, so hatten zur Refor— 
mationszeit auch die Welser die Schuldverschreibung mancher Fürsten in ihrer Truhe. 
Die Juden waren von den Zünften und Kaufmannsgilden ausgeschlossen. Sie wurden 
als Geldwechsler und Geldverleiher reich. Den Christen war das Zinsnehmen von der Kirche 
als Wucher verboten. Die Juden aber nahmen für größere Darlehen bis 33 9, für kleinere 
sogar bis 436 9. Wer in ihre Hände fiel, kam oft um Haus und Habe. Kriegführenden Fürsten 
schossen sie häufig das nötige Geld vor und bekamen dafür Schutz und mancherlei Vorrechte. 
Von Zeit zu Zeit machte sich der Haß gegen die Juden, denen man törichterweise auch die 
Schuld an manchem Volksunglück zuschob, in furchtbaren Verfolgungen Luft. So wurden 
in Basel die Juden nach der Weihnacht 1348 in ein hölzern Häuslein zusammengeschlossen 
und jämmerlich im Rauch erstickt. In demselben Jahre wurden zu Straßburg auf einem höl— 
zernen Gerüst 2000 Juden verbrannt. 
5. Die Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten 
den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf oder plünderten ihre Schiffe, 
Hafen einer Hansastadt. 
Dieses Bild ist als große farbige Anschauungstafel im Verlage F. E. Wachsmuth, Leipzig, erschienen.
	        
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