Full text: Zweites Lesebuch für die Oberstufe (Teil 6, [Schülerband])

Der Staat als Foͤrderer der Wohlfahrt. 
41 
39. Der Staat als Pörderer der Wohlfahrt. 
. Ihr seht eure Eltern und eure Nachbarn jeden Tag tüchtig 
arbeiten, den einen hier, den andern dort. In ganz derselben 
Weise sind alle erwachsenen Menschen bemũht, sich die Mittel 
zu verdienen, deren sie zur Erhaltung des Lebens für sich und die 
lhrigen bedürfen. Der gebildete Mensch aber wird mehr verdienen 
als der unwissende; denn heutigestags gehören zu jeder Arbeit 
gröbere oder geringere Kenntnisse. Ein höher gebildetes Volk 
wird durch seine Arbeit mehr und Besseres leisten, als ein minder 
gebildetes. Daher mußß der Staat von der größern Bildung seiner 
Einwohner Vorteile haben und sein Reichtum, sowie seine Kraft 
mũssen mit dem Vermögen und der Tüchtigkeit seiner Bewohner 
wachsen. Der Staat muß also bemũht sein, die Ausbildung des 
Volkes in allen Kenntnissen und Fertigkeiten, welche für das Leben 
notwendig sind, zu fördern; er ordnet deshalb an, dab alle Kinder 
mindestens acht Jahre hindurch die Volksschule besuchen müssen. 
In Fortbildungsschulen wird die Ausbildung des heranwachsenden 
Geschlechts fortgesetæzt, und zwar geschieht dies mit Rũcksicht auf 
den besonderen Beruf, dem sich die jungen Leute zuwenden 
wollen. Die Kenntnisse, welche die Volksschule dem Menschen 
giebt, reichen aber für viele verantwortungsvolle Berufsarten nicht 
aus; deshalb hat der Staat für künftige Lehrer die Seminare, für 
RKaufleute die Handelsschulen, für Bergbeamte die Bergschulen, für 
manche Gewerbe die Gewerbeschulen ins Leben gerufen. Eine 
umfangreichere allgemeine Bildung gewähren die Gymnasien oder 
Lateinschulen und die Realschulen. Wer der Menschheit einst 
als Geistlicher oder Arzt, Richter oder Rechtsgelehrter, Sprach- 
oder Naturforscher nüũtzen will, hat auch einige Jahre die Hoch-— 
schule oder Universität zu besuchen. Andre Hochschulen sorgen 
für die gründliche wissenschaftliche Ausbildung der Forstbeamten 
Tierãrzte, Landwirte, Baumeister u. a. m So vwird in jeder 
ziehung vom Staate dafür Sorge getragen, daß das heranwachsende 
Geschlecht einst im stande sei, seine Aufsgaben in der besten 
Weise zu lösen. 
2. EFreilich, alle Weisheit und die größte Kunstfertigkeit 
reichen nicht aus, den Menschen zu einem sittlich reinen Leben
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.