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eine solche Finsternis eine partiale. Die Größe derselben pflegt nach Zollen
bestimmt zu werden, indem man den scheinbaren Durchmesser des Mondes in
12 gleiche Theile, Zolle genannt, eintheilt. Eine 3-, 6-, 9-zöllige Mondfinster¬
nis ist also eine solche, bei welcher sich der Mond mit resp. '/4, !/a, 3/4 seines
Durchmessers in den Erdschatten taucht.
5. Allgemeine Bedingungen der Mondfinsternisse. Lägen Erd- und Mond¬
bahn genau in derselben Ebene, so müßte der Mond als Vollmond jeden Monat
durch den Kernschatten der Erde gehen, und zwar so, daß er mit seinem Mit¬
telpunkte durch die Achse desselben ginge. Es müßte sich in diesem Falle
also stets eine totale Finsternis von möglichst großer Dauer ereignen. Daß
dies nicht der Fall ist, ist bekannt, und hat seine Ursache in dem Um¬
stände, daß die Ebenen der Erd- und Mondbahn nicht zusammenfallen, sondern
um einen Winkel von 5° 8' 40" von einander abweichen. Nur zweimal im Mo¬
nate stehen Sonne, Erde und Mond in derselben Ebene, und dies ist dann der
Fall, wenn der Mond in seinen Knoten steht. Trifft es sich nun, daß der Mond
als Vollmond sich gerade in einem der Knoten befindet, so muß eine Fin¬
sternis, und zwar eine totale und zugleich centrale erfolgen. Da aber der
Vollmond nur etwa alle halbe Jahre sich in oder nahe den Knoten ereignet, so
finden auch im allgemeinen jährlich nur zwei Mondfinsternisse statt.
6. Grenzen der Möglichkeit einer Mondfinsternis. Wie schon gesagt, ist
der Durchmesser des Erdschattens da, wo ihn der Vollmond zuweilen durch¬
schneidet, etwa 22/s mal so groß, als der Monddurchmesser. Denkt man sich
den Schattenkegel an der bezeichneten Stelle rechtwinklig durchschnitten, so
würde der Halbmesser der Schnittfläche höchstens unter einem Winkel von
461/,' erscheinen. Da nun der scheinbare Halbmesser des Mondes zur Zeit der
Erdnähe 163/4' beträgt, so muß der Mond, falls die Entfernung seines Mittel¬
punktes von der Ekliptik, in deren Ebene natürlich die Achse des Schatten¬
kegels stets liegt, größer als 4672' -f- 163/4' = 63'/4' ist, oder was dasselbe
ist, wenn die nördliche oder südliche Breite des Mondes größer als diese Zahl
ist; Uber oder unter dem Erdschatten hinweggehen, ohne verfinstert zu werden.
Dies ist aber auch die äußerste Grenze der Möglichkeit; denn in den meisten
Fällen hat sowohl der Halbmesser des Erdschattens als auch der des Mondes
einen kleineren Werth. Natürlich läßt sich auch berechnen, wie weit der Mond
von einem seiner Knoten entfernt sein müsse, damit überhaupt eine Finsternis
möglich sei. Mädler gibt, mit Berücksichtigung aller einschlagenden Verhält¬
nisse, als nothwendige Grenze für eine totale Mondfinsternis 3° 30', für eine
partiale 7°47'; als mögliche Grenze für eine totale 7° 19', für eine partiale
13° 21' Entfernung von den Knoten.
7. Zahl der Mondfinsternisse. Da die Entfernung des Vollmondes von
einem der Knoten höchstens 13° 21', und zwar zu beiden Seiten derselben be¬
tragen darf, damit überhaupt noch eine Finsternis eintrete; so hat der Theil
der Mondbahn, innerhalb dessen die Möglichkeit zu einer Mondfinsternis liegt,
eine Länge von 2 . 13° 21'= 26° 42'. Nun ändert sich aber die Länge zweier
auf einander folgenden Vollmonde etwa um 29°; darum können unter gewöhn¬
lichen Verhältnissen nicht zwei, wenn auch nur partiale Mondfinsternisse in
zwei auf einander folgenden Monaten stattfinden. Es liegen vielmehr zwei
Mondfinsternisse meist ein halbes Jahr auseinander, und wenn die erste im
aufsteigenden Knoten sich ereignet, so erfolgt die zweite im absteigenden Kno¬
ten. Im allgemeinen finden in 19 Jahren 29 mal die Bedingungen zu einer
Mondfinsternis statt.
8. Dauer der Mondfinsternisse. Die Dauer der Mondfinsternisse ist natür¬
lich sehr verschieden. Eine partiale von Anfang bis zu Ende kann höchstens
2 Std. 18 Min. währen, die Dauer einer totalen mit Hinzurechnung der par-