Object: Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg (Erg.-H., [A, 7])

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Zu 54. HerLirr wird kurfürstliche Residenzstadt. 
1451. 
Die wendischen Dörfer Berlin und Cöln an der Spree hatten zur 
Zeit der Markgrafen aus dem Hanse Ballenstedt deutsches Stadtrecht 
erhalten, Berlin 1242, Cöln zehn Jahre früher. Die beiden 
Schwesterstädte waren schon damals wichtige Handelsplätze im Verkehr 
zwischen Slaven und Deutschen. Deutsches Wesen verdrängte hier 
alsbald das slavische, und als im Jahre 130? sich beide Orte zu 
einer Stadt unter einem gemeinsamen Rate verbanden, übertrafen sie 
att Bedeutung und Volkszahl alle andern Städte der Mark, selbst 
das viel ältere Brandenburg. Infolge ihrer Zugehörigkeit zur Hansa 
erstarkte ihre Macht und Selbständigkeit immer mehr, so daß sie es^ 
versuchten, der Landeshoheit des Kurfürsten Friedrich II. entgegen¬ 
zutreten und ihm den Einlaß in ihre Städte zu verwehren. Wie 
anderwärts, so war auch hier der Kampf zwischen Patriziern und 
Gilden ausgebrochen. Die Gilden forderten die Trennung der beiden 
Städte, und da ihr Wunsch nicht erfüllt wurde, so riefen sie' den 
Kurfürsten um Hilfe an. Friedrich erschien schnell mit 600 Mann 
Reiterei, erhielt Einlaß durch das Spandauer Thor, bemächtigte sich 
der Stadt, nahm die Schlüssel der Thore an sich und ernannte 
für jede Stadt einen besondern Rat, der jährlich von den Bürgern 
gewählt und von dem Landesherrn bestätigt werden sollte, und verbot 
beiden Städten, auf eigene Hand Bündnisse zu schließen. Die Bürger 
glaubten in ihren Rechten beeinträchtigt zu sein, empörten sich und 
stellten ihre alte Verfassung wieder her. Der Kurfürst unterdrückte 
aber den Aufstand der Bürger mit kräftiger Hand, und um beide Orte 
leichter im Gehorsam zu halten, erbaute er zwischen ihnen eine Burg, 
die 1451 vollendet wurde. Kurfürst Friedrich II. wählte sie zum 
Sitze seiner Regierung, und fortan war die sonst freie Stadt Berlin- 
Cöln eine kurfürstliche Haupt- und Residenzstadt. Trotzdem die 
Bürger nur mit großem Unwillen diese Furstenburg, die noch heute 
einen Teil der Spreeseite des Königlichen Schlosses bildet, erstehen 
sahen, so wurde durch sie doch der Grund qeleqt zu der jetzigen Größe 
und Bedeutung Berlins. 
Zu 54. Die Unteilbarkeit Hrandenimrgs. 
1473. 
1. Als Kurfürst Friedrich I. die Herrschaft in Brandenburg antrat, 
war unter allen Landschaften, die einst Waldemar besessen, nur noch 
die Mittelmark ungeteilt. Teile der Altmark waren an Magdeburg 
und Braunschweig gefallen; größere Strecken der Priegnitz und der 
Uckermark hatten Mecklenburg und Pommern in Besitz genommen; 
andere Gebiete waren ganz verloren gegangen. Trotz mancher Be¬ 
mühungen gelang es Friedrich I. nicht, die verlorenen Landesteile 
wieder zu erwerben. Sein Sohn, Friedrich II., hatte in dem Bestreben,
	        
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