Full text: Lesebuch für die Mittel- und Oberstufe (Teil 2, [Schülerband])

Einige Beispiele zu geschäftlichen Formularen und Aufsätzen. 
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IV. Empfangsschein. 
Daß mir der Handelsmann Fuß Hierselbst 45 Mark (fünfund¬ 
vierzig Mark) in 5-Mark-Scheinen zur Einzahlung auf eine Post¬ 
anweisung bei dem Kaiserlichen Postamte zu Memel übergeben hat, 
bescheinige ich hiermit. 
Nimmersatt, den 10. Februar 1886. 
Karoline Grimm, Botenfrau. 
Erklärung. Für die richtige Anfertigung gelten dieselben Bestimmungen 
wie für eine Quittung. 
V. Kontrakt oder Vertrag. 
Lchr-Kontrakt. 
Zwischen dem Schuhmachermeister Karl Franzke hier und dem 
Hausbesitzer Wilhelm Groß aus Karalene ist heute nachstehender 
Lehr-Kontrakt abgeschlossen worden. 
§ 1. 
Der Hausbesitzer W. Groß giebt seinen Sohn Gottlieb dem 
Schuhmachermeister K. Franzke in die Lehre. 
§ 2. 
Meister K. Franzke verpflichtet sich, den Gottlieb Groß in 
allem, was zum Schuhmacherhandwerk gehört, genau zu unterrichten, 
ihn auch zum regelmäßigen Besuche der Fortbildungsschule anzuhalten. 
§ 3. 
Die Lehrzeit dauert 3 Jahre, nämlich vom 1. April 1886 bis 
zum letzten März 1889. Kost und Wohnung erhält der Lehrling 
während dieser Zeit bet seinem Lehrherrn; dagegen hat der Vater für 
Wäsche und Kleidung zu sorgen. 
8 4. 
Der Hausbesitzer Groß verspricht, seinen Sohn zur Treue, zum 
Gehorsam und gutem Betragen gegen den Lehrherrn anzuhalten, und 
verbürgt sich für allen erweislichen Schaden und Nachteil, den sein 
Sohn dem Lehrherrn etwa zufügen sollte. 
Vorstehender Kontrakt ist in zwei gleichlautenden Exemplaren an¬ 
gefertigt, von beiden Kontrahenten eigenhändig unterschrieben und jedem 
ein Exemplar eingehändigt worden. 
Insterburg, den 1. März 1886. 
K. Franzke, Schuhmachermeister. Wilh. Groß, Hausbesitzer. 
Erklärung. Ein Vertrag oder Kontrakt ist eine Verhandlung, in welcher 
die gegenseitigen Verbindlichkeiten zwischen zwei oder mehreren Personen 
festgestellt werden. Es kommt daher darauf an, daß die Verpflichtungen, 
welche jeder Teil übernimmt, unzweideutig und vollständig angegeben 
werden. Zur Gültigkeit desselben ist die Einwilligung beider Vertrags- 
schließer notwendig. 
Druck von Graß, Barth und Comp. (W. Friedrich) in Breslau.
	        
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