§ 68. Einzelherrschaften.
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6. Mecklenburg. Erst Heinrich dem Löwen (§ 62, 2, b) gelang
es, die heidnischen Obotriten (§ 47, 4) zu bezwingen und dem Deutsch-
tum den endgiltigen Sieg zu verschaffen. Doch söhnte er sich mit
dem getauften Fürsten Przibislaw (dem Stammvater der jetzigen
herzoglichen Familien) aus und ließ ihm sein Land; 1170 wurde dieser 1170.
von Friedrich Barbarossa zum deutschen Reichsfürsten ernannt. Bald
darauf geriet das Land unter die Oberherrschaft der Dänen, welche
bis zur Schlacht bei Bornhöved im Jahre 1227 dauerte. Karl IV. 1227.
erhob Mecklenburg zum Herzogtum. — Nach mancherlei Teilungen
entstanden um 1700 die Linien Schwerin und Strelitz.
7. Schleswig-Holstein. Die kraftvollen holsteinischen Grafen aus
dem Hause Schauenburg, welches seit Anfang des 12. Jahrhun¬
derts regierte, machten sich verdient durch Einführung des Christen-
tums im slavischen Osten (Wagrien), sowie durch mutigen Kampf
gegen den dänischen Eroberer Waldemar II., der 1227 bei Born- 1227.
höbet) eine entscheidende Niederlage erlitt. Als 1326 der mächtige 1326.
Graf Gerhard III., der auch in Schleswig und Dänemark ausge-
dehnte Besitzungen hatte, feinem Neffen Waldemar V. von Schles¬
wig die dänische Krone verschafft hatte, überließ ihm dieser das Her-
zogtum Schleswig (vergl. § 58, 1, b) als Lehen und bestimmte durch
die „Waldemarsche Verordnung", daß Schleswig nie mit Däne-
mark vereinigt werden dürfte. Waldemar konnte die Krone nicht lange
behaupten; aber die Vereinigung Schleswigs als erblichen dänischen
Lehens mit Holstein wurde 1386 von Dänemark durch einen Vertrag 1386.
anerkannt. So entstand Schleswig-Holslmn. 1460, nach dem Aus- 1460.
sterben der schauenburgischen Grafen, wählten die schleswig-holstei-
nifchen Stände trotz der Waldemarschen Verordnung den mit den
Schauenburgern verwandten Dänenkönig Christian I. zum Herzog
von Schleswig und Grafen von Holstein, unter der Bedingung, daß
die beiden Länder ihre Freiheiten behalten und „ewig zusammenbleiben
sollten ungeteilt". Kaiser Friedrich III. erhob Holstein zum Herzog-
tum. Nur die Ditmarscher Bauernrepublik behauptete noch ihre
alte Unabhängigkeit, bis sie nach blutigen Kämpfen (Schlachten bei
Hemmingstedt und Heide) um 1500 von Dänemark unterworfen wurde.
8. Die wölfischen Länder. Heinrich der Löwe rettete von seiner
gewaltigen Herrschaft 1181 (§ 62, 2, b) nur seilte mütterlichen Erb- 1181.
lande: Lüneburg und Braunschweig nebst Kalenberg (Hannover), Göt-
tingen und Grubenhagen. Nach und nach kamen die Erwerbungen
hinzu, welche mit ihnen zusammen die heutige Provinz Hannover
und das Herzogtum Braunschweig bilden. Kaiser Friedrich II. erhob
1235 die welfifchen Lande zum erblichen Herzogtum Braunschweig- 1235.