fullscreen: Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen

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112. Mit dem Aufblühen der Städte kräftigt sich das Bürgertum. 
112. Leibeigne Bauern (Kreuzfahrer) werden frei und selbständig. 
126. Der Ritterstand entartet (Faustrecht — Raubritter.) 
132. Der Bürgerstand arbeitet sich empor. 
154. Der Bauernstand wird im Bauernkriege niedergeworfen. 
167. Zersetzende Einflüsse des 30jährigen Krieges. 
196. 198. Die Einwanderer aus Frankreich, Holland, der Pfalz, der Schweiz 
sind tüchtige Gelehrte, gewerbtätige Kunsthandwerker, geschickte Landleute. 
205. Aus dem Adel bildet Friedrich Wilhelm I. als ersten Stand im Staate 
ein tüchtiges Offizierkorps. 
206. Friedrich Wilhelm I., der Schöpfer des preußischen Beamtenstandes. 
207/8. Schutz der Bauern gegen Gutsherren und Beamten. 
220. 238. 254. Weitere Hebung des Bauernstandes. 
238. Aufhebung aller Standesvorrechte. 
275. Die Entstehung des Arbeiterstandes. 
275 f. Die soziale Gesetzgebung. 
284. Besserung der Verhältnisse des Arbeiterstandes. 
284. Die internationale Arbeiterschutzkonferenz. Das Arbeiterschutzgesetz. Vor- 
läufiger Abschluß der Sozialreform. 
c) Rechtswesen. 
67.7. Nur Unfreie (und Freigelassene) sind recht- und schutzlos. 
67.8. Die Volksversammlung (Gesamtheit der Freien) hält Gericht ab. 
67,6. Die Pflicht der Blutrache erlischt durch das Zahlen von Wer(Mann)geld. 
69,i. Varus macht sich bei den Germanen verhaßt durch Einsetzung römischer 
Richter und Anordnung römischer Strafen und Steuern. 
79,«. Die Blutrache im Hause der Merowinger. 
80. Statt der Volksversammlung spricht der König Recht. 
88. Erfurt u. Magdeburg werden die Hauptsitze der fränkischen Verwaltung. 
89. Gesetzgebung und Verwaltung des Fränkischen Reiches. 
90. Schöffen, Gottesurteile. 
126. Das Fehderecht entartet zum Faustrecht. 
136. Der „Sachsenspiegel", die erste wichtige Quelle deutscher Rechtsgeschichte. 
136. Das Hallesche und Stendaler Bürgerrecht. 
136 f. Folter, Hexen; Fehdeunwesen, Fehmgerichte. 
137. Der Ewige Landfriede; das Reichskammergericht. 
140. Das Stadtregiment übt der Rat aus. 
167. Die geistige und sittliche Verwilderung infolge des großen Krieges tötet 
alles Rechtsgefühl. 
195 f. Rechtspflege in seinen Landen durch den Großen Kurfürsten. 
207. Einschränkung des Gebrauchs der Folter, Abschaffung der Hexenprozesse. 
220. Die Gerichtsordnung von 1747 und das Allgemeine Landrecht. 
274. Das neue Gerichtswesen. Die Einteilung der Gerichte. 
274. Das Straf- und das Bürgerliche Gesetzbuch. 
d) Zoll- und Steuerwesen. 
140./1. Die Abgaben (Naturalien) und Frondienste der Hörigen. 
138. „Der Gemeine Pfennig", die erste regelmäßige Geldstener. 
138. Die Ritter waren wegen ihrer Kriegsdienste steuerfrei. 
195. Einführung der Accise, einer Verbranchssteuer. 
195. Für die Bauerngüter blieb die alte Grundsteuer bestehen. 
195. Die Rittergutsbesitzer waren wegen der Polizei- und Gerichtsverwaltung 
steuerfrei. 
203. Die allgemeine Kopfsteuer Friedrichs I. 
206. Friedrich Wilhelm I. verdoppelt ohne Steuerdruck die Staatseinkünfte.
	        
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