Full text: Lesebuch für die ländlichen Fortbildungsschulen der Provinz Ostpreußen

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Die Voraussetzung aller menschlichen Arbeit ist aber ein gesunder Körper. 
Deshalb schützt das Gesetz unsere Gesundheit, indem es jedem, der einen 
anderen mißhandelt, schwere Strafen auferlegt. Natürlich ist die Strafe 
schwerer, wenn die Körperverletzung mit Absicht erfolgt, und wenn der 
Übeltäter eine Waffe, z. B. ein Messer, gebrauchte, oder wenn die böse Tat 
gar den Verlust eines Gliedes, wie z. B. eines Auges, zur Folge hatte. Dann 
muß der böse Mensch seine Handlungen mit Fug und Recht im Gefängnisse 
oder Zuchthause büßen. Solche verhängnisvollen Taten vollziehen sich ge— 
wöhnlich nur in der Aufregung des Augenblicks. Der jähzornige, streitsüchtige 
Mensch, der in seiner Leidenschaft seinem Mitmenschen schweres Leid zu⸗ 
fügte, bereut bitter, daß er sich vergessen hat. Darum muß sich ein jeder 
Mensch vor dem Zorne und dem Hasse hüten; die vermögen nie Gutes an 
den Tag zu fördern. Gar mancher ist in der Erregung schon zum Totschläger 
geworden, hat also die schwerste Schuld auf sich geladen, hat eine ganze 
Familie in das Unglück gestürzt und ein Verbrechen begangen, dessen Folgen 
er niemals wieder gutmachen kann. Vermag er doch nicht dem Getöteten 
das Leben zurückzugeben. Viel schlimmere Verbrecher sind natürlich die 
Mörder, welche ihrem Mitmenschen mit Absicht das Leben nehmen. Sie 
trifft die ganze Härte des Gesetzes, das sie mit dem Tode bestraft. 
Das köstlichste Gut aber, welches der Mensch besitzt, ist seine Ehre; denn 
diese kann als der Ausdruck seiner ganzen Lebensführung gelten. Ist es 
doch also, daß ein Mensch, je besser er lebt, je mehr er für seine Mitmenschen 
wirkt und schafft, auch um so höher von diesen geachtet wird. Wer je mand 
in der Achtung seiner Nächsten herabsetzt durch Verbreitung falscher und 
unehrenhafter Behauptungen, der sucht ihm also einen Teil seines inneren 
Wesens zu nehmen. Darum muß ein solcher Verleumder seine Beleidigung 
durch den Spruch des Richters büßen. Es ist auch vollständig gleich, wer der 
Übeltäter ist; denn Gesetz und Richter kennen keinen Unterschied zwischen den 
Personen. Wie vor Gott, so sind auch vor dem Gesetze alle Menschen gleich! 
Das Verhältnis der Staaten zueinander ist von größter Wichtigkeit 
für das Gedeihen des Volkes. Darum wurde besonders ein Ministerium, 
das des Auswärtigen, damit beauftragt, die Beziehungen zu den anderen 
Ländern zu pflegen. Wir verlangen, daß man uns in Ruhe läßt und uns ohne 
Einrede gestattet, innerhalb unseres Landes zu tun, was wir wollen. Und 
wir gestehen dasselbe Recht allen übrigen Völkern zu. Es kann aber heutigen⸗ 
tages kein Volk ohne die Hilfe anderer Länder leben; denn es bedarf der 
Erzeugnisse dieser Länder. Wir bedürfen des Reises, der Zitronen, der 
Feigen aus Italien, des Weines und Getreides aus Osterreich, der Felle 
aus Rußland usw. Und diese Länder wieder wollen die Güter haben, welche 
unsere Leineweber, Maschinenbauer usw. hergestellt haben. Da ziehen 
deutsche Kaufleute durch die Länder der Erde, kaufen deren Erzeugnisse, 
bringen sie zu uns und schaffen die Dinge, welche wir fertig gebracht haben, 
zu jenen Völkern. Die Kaufleute bedürfen nun in den fremden Ländern, 
deren Gesetze sie häufig nicht genau kennen, des Rates und Schutzes, die ihnen
	        
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