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Die Voraussetzung aller menschlichen Arbeit ist aber ein gesunder Körper.
Deshalb schützt das Gesetz unsere Gesundheit, indem es jedem, der einen
anderen mißhandelt, schwere Strafen auferlegt. Natürlich ist die Strafe
schwerer, wenn die Körperverletzung mit Absicht erfolgt, und wenn der
Übeltäter eine Waffe, z. B. ein Messer, gebrauchte, oder wenn die böse Tat
gar den Verlust eines Gliedes, wie z. B. eines Auges, zur Folge hatte. Dann
muß der böse Mensch seine Handlungen mit Fug und Recht im Gefängnisse
oder Zuchthause büßen. Solche verhängnisvollen Taten vollziehen sich ge—
wöhnlich nur in der Aufregung des Augenblicks. Der jähzornige, streitsüchtige
Mensch, der in seiner Leidenschaft seinem Mitmenschen schweres Leid zu⸗
fügte, bereut bitter, daß er sich vergessen hat. Darum muß sich ein jeder
Mensch vor dem Zorne und dem Hasse hüten; die vermögen nie Gutes an
den Tag zu fördern. Gar mancher ist in der Erregung schon zum Totschläger
geworden, hat also die schwerste Schuld auf sich geladen, hat eine ganze
Familie in das Unglück gestürzt und ein Verbrechen begangen, dessen Folgen
er niemals wieder gutmachen kann. Vermag er doch nicht dem Getöteten
das Leben zurückzugeben. Viel schlimmere Verbrecher sind natürlich die
Mörder, welche ihrem Mitmenschen mit Absicht das Leben nehmen. Sie
trifft die ganze Härte des Gesetzes, das sie mit dem Tode bestraft.
Das köstlichste Gut aber, welches der Mensch besitzt, ist seine Ehre; denn
diese kann als der Ausdruck seiner ganzen Lebensführung gelten. Ist es
doch also, daß ein Mensch, je besser er lebt, je mehr er für seine Mitmenschen
wirkt und schafft, auch um so höher von diesen geachtet wird. Wer je mand
in der Achtung seiner Nächsten herabsetzt durch Verbreitung falscher und
unehrenhafter Behauptungen, der sucht ihm also einen Teil seines inneren
Wesens zu nehmen. Darum muß ein solcher Verleumder seine Beleidigung
durch den Spruch des Richters büßen. Es ist auch vollständig gleich, wer der
Übeltäter ist; denn Gesetz und Richter kennen keinen Unterschied zwischen den
Personen. Wie vor Gott, so sind auch vor dem Gesetze alle Menschen gleich!
Das Verhältnis der Staaten zueinander ist von größter Wichtigkeit
für das Gedeihen des Volkes. Darum wurde besonders ein Ministerium,
das des Auswärtigen, damit beauftragt, die Beziehungen zu den anderen
Ländern zu pflegen. Wir verlangen, daß man uns in Ruhe läßt und uns ohne
Einrede gestattet, innerhalb unseres Landes zu tun, was wir wollen. Und
wir gestehen dasselbe Recht allen übrigen Völkern zu. Es kann aber heutigen⸗
tages kein Volk ohne die Hilfe anderer Länder leben; denn es bedarf der
Erzeugnisse dieser Länder. Wir bedürfen des Reises, der Zitronen, der
Feigen aus Italien, des Weines und Getreides aus Osterreich, der Felle
aus Rußland usw. Und diese Länder wieder wollen die Güter haben, welche
unsere Leineweber, Maschinenbauer usw. hergestellt haben. Da ziehen
deutsche Kaufleute durch die Länder der Erde, kaufen deren Erzeugnisse,
bringen sie zu uns und schaffen die Dinge, welche wir fertig gebracht haben,
zu jenen Völkern. Die Kaufleute bedürfen nun in den fremden Ländern,
deren Gesetze sie häufig nicht genau kennen, des Rates und Schutzes, die ihnen