Full text: Brandenburgisch-preußische Geschichte (Teil 1)

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Leibbinden, Decken, Getränke, Zigarren u. s. w., geliefert. Diese Gaben 
beförderte die Feldpost unentgeltlich weiter. Durch letztere wurden 
auch viele Tausende Briefe und Postkarten der Soldaten und ihrer 
Angehörigen portofrei hin- und zurückbefördert. 
Die Kriegsinvaliden erhielten eine lebenslängliche Unter¬ 
stützung (Jnvalidenpenfion). Auch die Hinterbliebenen der im Kriege 
gefallenen Soldaten wurden mit Geld unterstützt. 
3. Der Friedensfürst. Um den Frieden zu befestigen, schloß 
Kaiser Wilhelm mit Österreich und Italien ein Bündnis (Dreibund). 
Wenn einer dieser Staaten von einem Feinde angegriffen wird, so 
helfen ihm die andern beiden den Feind bekämpfen. Kaiser Wilhelm 
vermehrte auch das Heer und die Flotte und führte bessere Waffen 
ein. Kiel und Wilhelmshaven wurden zu deutschen Reichs¬ 
kriegshäfen bestimmt. 
Die Verfassung des Reiches. Das erste Gesetz, welches der 
Kaiser unterzeichnete, war die Verfassung des Deutschen Reiches. 
Danach ist das Deutsche Reich ein Bundesstaat. An der Spitze 
desselben steht der König von Preußen, der zugleich auch Deutscher 
Kaiser ist. Der Kaiser hat das Recht, im Namen des Reiches Krieg 
zu erklären und Frieden zu schließen, sowie Bündnisse und Berträge 
mit fremden Staaten einzugehen. Er führt auch den Oberbefehl über 
das deutsche Heer und die Flotte. 
Die Gesetze für das Reich werden vom Bundesrate und dem 
Reichstage beraten. Der Kaiser bestätigt und verkündigt sie. Der 
Bundesrat besteht aus den Vertretern der deutschen Fürsten, der 
Reichstag aus den Abgeordneten des Volkes. Je 100000 Einwohner 
wählen einen Abgeordneten auf 5 Jahre. Die Wahl ist geheim. Sie 
geschieht durch geschlossene Stimmzettel. Jeder unbescholtene Deutsche, 
der 25 Jahre alt ist, darf wählen. Der Bundesrat und der Reichs¬ 
tag (etwa 400 Abgeordnete) versammeln sich jedes Jahr in Berlin. 
Der höchste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler. Er führt 
im Bundesrate den Vorsitz. (1. Fürst v. Bismarck. 2. Graf v. Caprivi. 
3. Fürst v. Hohenlohe. 4. Fürst v. Bülow. 5. v. Bethmann Hollweg.) 
Das Reich hat ein gemeinsames Heer und gemeinsames Post- 
und Telegraphenwesen (nur Bayern hat eigene Post- und Tele¬ 
graphenverwaltung). Auch gleiche Münzen, Maße und Gewichte sind 
im Deutschen Reiche eingeführt. Dadurch werden Handel und Verkehr 
sehr erleichtert. Das höchste deutsche Gericht ist das Reichsgericht in 
Leipzig. Zölle (— Abgaben für eingeführte Waren) werden nur an 
den Grenzen des Reiches erhoben und fließen in die Reichskasse. — 
Die deutschen Nationalfarben sind schwarz-weiß-rot. 
4. Sorge für die Arbeiter. Kaiser Wilhelm hat besonders für 
die Arbeiter gesorgt. Er erließ für sie die Gesetze der Kranken¬ 
versicherung und der Unfallversicherung. Die Krankenversicherung 
schützt den kranken Arbeiter und seine Familie vor Not. 
Der kranke Arbeiter erhält ärztliche Hilfe und die Arznei umsonst 
und die Hälfte seines täglichen Lohnes als Krankengeld. Dafür mutz
	        
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