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Schulwesen.
mit dem Gymnasium daselbst), das Realgymnasium zu Goslar (verbunden mit dem Gymnasium
daselbst), das Realgymnasium zu Hannover, das Leibnizrealgymnasium daselbst, die Real¬
gymnasien zu Harburg, Andreas-Real-Gymnasium zu Hildesheim, das Realgymnasium zu
Leer (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), das Realgymnasium zu Lüneburg (verbunden
mit dem Gymnasium daselbst), die Realgymnasien zu Osnabrück, Osterode, Quakenbrück.
c. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der
ersten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung für den
einjährig-freiwilligen Militärdienst erforderlich ist. a) Progymnasien. Das
Progymuasium zu Duderstadt (verbunden mit dem Realprogymnasium daselbst), die
Progymnasien zu Geestemünde, Münden (verbunden mit dem Realprogymnasium daselbst),
das Progymnasium zu Nienburg (verbunden mit dem Realprogymnasium daselbst),
b) Realprogymnasien. Die Realprogymnasien zu Buxtehude, Duderstadt (verbunden mit
dem Progymnasium daselbst), die Realprogymnasien zu Einbeck, Emden (verbunden mit
dem Gymnasium daselbst), das Realprogymnasium zu Hameln (verbunden mit dem Gym¬
nasium daselbst), das Realprogymnasium zu Münden (verbunden mit dem Progymnasium
daselbst), das Realprogymnasium zu Nienburg (verbunden mit dem Progymnafium da¬
selbst), die Realprogymnasien zu Northeim, Otterndorf, Papenburg, Stade (verbunden
mit dem Gymnasium daselbst), das Realprogymnasium zu Ülzen.
d. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung
zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-frei¬
willigen Militärdienst erforderlich ist. Die erste höhere Bürgerschule in Hannover,
die Zweite höhere Bürgerschule daselbst, das Realprogymnasium zu Hildesheim (verbunden
mit dem Gymnasium Josephinum daselbst), und zwar die beiden höheren Bürgerschulen
zu Hannover ohne obligatorischen Unterricht im Latein.
Sodann ist fernerweit noch der Landwirtschaftsschule zu Hildesheim und der Handels¬
schule des Dr. Lindemann (früher Nölle) zu Osnabrück provisorisch gestattet, nach Ab¬
haltung einer Prüfung unter dem Vorsitz eines Königlichen Kommissars, Zeugnisse über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen.
Diese beiden Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler erteilen,
welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegen-
wart eines Regierungskommissars abzuhaltende Entlassungsprüsuug wohl bestanden haben.
In Entwickelung begriffen sind die Gymnasien zu Linden und Wilhelmshaven und
die lateinlose höhere Bürgerschule zu Emden.
6. Fachschulen. Technische Hochschule (polytechnische Schule) zu Hannover;
Forstakademie zu Münden; Bergakademie zu Klausthal; Tierärzliche Hochschule
zu Hannover; Baugewerkschule zu Nienburg; technische Schulen zu Singen,
Buxtehude und Einbeck; Landwirtschaftsschule zu Hildesheim; Ackerbauschulen zu
Bremervörde, Ebstorf, Meppen, Nienburg, Norden, Quakenbrück; landwirt¬
schaftliche Versuchsstationen zu Göttingen und Hildesheim; Wiesenbauschule zu
Suderburg; Navigationsschulen zu Emden, Geestemünde, Grünendeich,
Leer, Papenburg, Timmel, Grohn; Bergschule zu Klausthal; Handelsschulen
in Osnabrück, Hannover, Schapen, Freren u. s. w.; Webereischulen zu Einbeck,
Lamspringe und Calefeld.
f. Schullehrerseminare sind zu Alfeld, Aurich, Bederkesa, Hannover,
Hildesheim (katholisch), Lüneburg, zwei zu Osnabrück (evangelisch und katholisch),
Stade, Verden, Wunstorf. — Eine jüdische Lehrerbildungsanstalt ist in Hannover.—
Ein Lehrerinnenseminar ist in Hannover; außerdem sind mit mehreren höheren Töchter¬
schulen Seminarklassen verbunden, wie in Hannover, Emden, Leer, Osnabrück, Celle u. s. w.