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aller Helgoländer, die von jetzt an Deutsche sein wollen, daß sie Mir
und dem Vaterlande in unverbrüchlicher Treue zugethau bleiben werden.
Dagegen sichere Ich Euch, sowie Eueru Rechten Meinen Schutz und
Meine Fürsorge zu. Ich werde Sorge dafür tragen, daß Recht und
Gerechtigkeit unter Euch unparteiisch gepflegt werden und Eure heimischen
Gesetze und Gewohnheiten, soweit möglich, unverändert fortbestehen. Eine
wohlwollende und umsichtige Verwaltung wird auch in Zukunft bestrebt
sein, Eure Wohlfahrt zu fördern und das wirtschaftliche Gedeihen der
Insel zu heben. Um Euch den Ubergang in die neuen Verhältnisse zu
erleichtern, soll das jetzt lebende Geschlecht von der Erfüllung der allgemeinen
Wehrpflicht im Heer und in der Flotte befreit bleiben. Auf eine Reihe von
Jahren wird an dem auf der Insel geltenden Zolltarif nichts geändert
werden. Alle Vermögensrechte, welche Privatpersonen oder bestehende
Korporationen der Königlich britischen Regierung gegenüber in Helgoland
erworben haben, bleiben in Geltung. Die diesen Rechten entsprechenden
Verpflichtungen werden von Mir und Meiner Regierung erfüllt werden.
Der Bewahrung Eures väterlichen Glaubens, der Pflege Eurer Kirche
und Schule wird Meine besondere Aufmerksamkeit gewidmet sein. Mit
Genngthnung nehme Ich Helgoland in den Kranz der deutschen Inseln
wieder auf, welcher die vaterländische Küste umsäumt. Möge die Rückkehr
zu Deutschland, die Teilnahme an seinem Ruhme, seiner Unabhängigkeit
und Freiheit Euch und Euren Nachkommen zu stetem Segen gereichen!
Das walte Gott!
Gegeben Helgoland, den 10. August 1890.
Wilhelm I. K
von Caprivi.