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Während England grausam ein außereuropäisches Volk nach dem 
andern unterjochte, schütteten seine Missionsvereine Millionen von Bibel— 
Uebersetzungen und Traktätchen über diese armen unchristlichen Völker aus, 
und die englischen Predigten trieften förmlich von Verherrlichungen des 
Friedens. 
Wie England gegen Indien und dessen Nachbarländer vorgegangen ist; 
wie es sich Aegypten angliederte und Cypern für sich gewann; auf dem Valkan 
offen und heimlich Zwietracht säete; wie es gegen die Buren auftrat, deren 
schließliche Bezwingung nur durch die Bestechung eines ihrer Führer gelang; 
wie es den Zwist zwischen Rußland und Japan zum Ausbruch brachte; all 
das lebt noch frisch in unserer Erinnerung. 
Zum erstenmal hat England jetzt einen Gegner, der Einsicht, Willen 
und Macht miteinander verbindet. 
Bizeadmiral z. D. Ktirchhoff in „Tägl. Rundschau“, Berlin. 
22. Einst geschieht's! 
Einst geschieht's, da wird die Deinen alten Bruderzwist 
Schmach wird das Wetter dann verzehren; 
seines Volks der Herr zerbrechen; Taten wird zu dieser Frist, 
der auf Leipzigs Feldern sprach, Helden dir die Not gebären, 
wird im Donner wieder sprechen. 
bis du wieder stark, wie sonst, 
Dann, o Deutschland, sei getrost! auf der Stirn der Herrschaft 
Dieses ist das erste Zeichen, Zeichen, 
wenn verbündet West und Ost vor Europas Völkern thronst, 
wider dich die Hand sich reichen. eine Fürstin sondergleichen. 
Wenn verbündet Ost und West Schlage, schlage denn empor, 
wider dich zum Schwerte fassen, LäutrungsglutdesWeltenbrandes! 
wisse, daß dich Gott nicht läßt, Steig als Phönix draus hervor, 
so du nicht dich selbst verlassen. Kaiseraar des deutschen Landes! 
Emanuel Geibel. 
III. Heer und Tandkrieg. 
23. Die Wehrpflicht. — Das Heer. 
In unserm geliebten deutschen Vaterlande gilt die allgemeine 
Wehrpflicht. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Aus— 
übung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. 
Die Wehrpflicht beginnt mit der Vollendung des 17. Lebens⸗ 
jahres und dauert bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, also 28 Jahre. 
Befreit sind von der Wehrpflicht die Mitgliebder der regierenden
	        
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