Full text: Neuere Geschichte von der Reformation bis zur Französischen Revolution (Bd. 3)

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a) Der schlesische Erbvertrag. (1537.) Eine Doppel¬ 
heirat bewirkte einen Erbvertrag zwischen Joachim II. und dem 
Herzog von Liegnitz, Brieg und W ohlau. Beim Aussterben 
des herzoglichen Mannesstammes sollten sämtliche schleichen Her¬ 
zogtümer an Brandenburg fallen; dagegen sollten beim Aussterben 
des hohenzollernschen Herrscherhauses jene brandenburgischen Be¬ 
sitzungen, welche böhmische Lehen waren, an die Herzöge von 
Liegnitz fallen. 
Diesen Vertrag erklärte der spätere Kaiser Ferdinand I. (1556 
bis 1564) als König von Böhmen und Lehnsherr von Schlesien im 
Jahre 1546 für null und nichtig, weil der Herzog als Vasall der 
Krone Böhmens die böhmische Lehnshoheit über die schiefischen 
Herzogtümer nicht berücksichtigt hätte. Der Herzog war aber zum 
Abschluß des Vertrages berechtigt; denn der Böhmenkönig Wladis- 
laus V. hatte den Herzögen das Recht zuerkannt, für den Todesfall 
endgültig über ihre Länder zu verfügen, und auch König Ferdinand I. 
hatte dieses Recht bei feinem Regierungsantritt bestätigt. Joachim 
protestierte gegen die Einsprache Ferdinands und gab die Vertrags- 
urkunde nicht heraus. 
b) Die Belehnung mit dem Herzogtum Preußen 
(1569). Wichtig war auch für das Haus Brandenburg die Beleh- 
nung mit dem Herzogtum Preußen, die Joachim im Jahre 1569 
ebenfalls unter Mitwirkung seines Kanzlers Lamprecht Distelmeier 
von dem polnischen Könige Sigismund, dem Bruder seiner zweiten 
Gemahlin, erhielt. 
c) Übertritt zur lutherischen Kirche. 1539. Im 
Jahre 1539 empfing Joachim in der Schloßkirche zu Spandau das 
Abendmahl unter beiden Gestalten und trat somit zur Lehre Luthers 
über. Seinem Beispiele folgten tags darauf der Magistrat und die 
Bürgerschaft von Berlin und bald alle Bewohner der Mark. Nur 
die Kurfürftin Hedwig blieb dem alten Glauben treu. Durch seinen 
Übertritt zu der neuen Lehre wurde der Kurfürst das Haupt (sum- 
mus episcopus) der lutherischen Landeskirche. 
d) Die Verwaltung des Landes. Für die Verschö- 
nerung der 1548 zur Residenz erhobenen Stadt Berlin gab der Kur- 
fürst ungeheure Summen aus. Die Anlage vieler Eisenhämmer, 
Webereien, Papiermühlen und Salzwerke, das kostspie- 
lige Hofleben und die Baulust des Kurfürsten zogen zwar Handel 
und Gewerbe in das Land, aber in dem Maße, wie der Wohlstand 
des Landes sich mehrte, steigerte sich der Aufwand und der H a n g 
zum Vergnügen. Junker und Bürger suchten es dem Hofe
	        
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