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des Herrn und der Bauern. Der Herr soll ihn nicht weiter zwingen und
dringen, nicht mehr Dienste noch anderes von ihm umsonst begehren,
damit der Bauer solch Gut unbeschwert, also geruhlich brauchen und
genießen möge; wenn aber des Herrn Dienst vonnöten wäre, soll ihm
der Bauer willig und gehorsam vor anderen sein, doch zu Stund und
Zeit, da es dem Bauer nicht zum Nachteil diene, und soll ihm um einen
ziemlichen Pfennig den Dienst tun.
Zum achten sind wir beschwert, und derer sind viele, so Güter
innehaben, indem diese Güter die Gülte (Abgabe) nicht ertragen
können, und die Bauern das Ihrige darauf einbüßen und verderben.
Wir begehren, daß die Herrschaft diese Güter ehrbare Leute besichtigen
lasse und nach der Billigkeit eine Gülte bestimme, damit der Bauer
seine Arbeit nicht umsonst tue; denn ein jeglicher Tagwerker ist seines
CLohnes würdig.
Zum neunten .. Unsere Meinung ist, uns nach alter geschriebener
Strafe zu strafen, je nachdem die Sache gehandelt ist, und nicht parteüisch.
Zuͤm zehnten sind wir beschwert, daß etliche sich haben zugeeignet
Wiesen und Aecker, die doch einer Gemeinde zugehören. Selbige
werden wir wieder zu unserer Gemeinde Hand nehmen, es sei denn die
Sache, daß man es redlich erkauft hätte; wenn man es aber unbilliger⸗
weise erkauft hätte, soll man sich gütlich und brüderlich miteinander
vergleichen nach Gestalt der Sache.
Zum elften wollen wir nimmer leiden und gestatten, daß man Wit-
wen und Waisen das Ihrige wider Gott und Ehren chändlich nehmen
und rauben soll, wie es an vielen Orten geschehen ist.
Zum zwölften ist unser Beschluß und endliche Meinung: Wenn
einer oder mehrere der hier gestellten Artikel dem Worte Gottes nicht
gemäß wären, so wollen wir, wo uns selbige Artikel mit dem Worte
Gottes als unziemlich nachgewiesen werden, davon abstehen, sobald man
es uns mit Grund der Schrift erkläret.
Aus der Zeit Friedrichs des Großen.
König Friedrich II. an die Kurmärkische Kammer. Berlin, 16. März 1748.
. Ueberhaupt müsset Ihr und ein jedes Membrum Glied) Eures
Collegii die vornehmste Bemühung dahin gerichtet sein lassen, auch die CLand-
le dahin zu instruieren, daß die Untertanen und ihre Kinder die langen
Abende im Herbst und Wintet nicht mit Faulenzen zubringen, sondern, wie
in anderen Provinzen geschiehet, zum Spinnen und Weben anwenden und
dadurch sich etwas schaffen, auch zu mehrerem Fleiß angewöhnet werden
mögen, maßen die Faulheit der Churmärkischen Untertanen die einzige Ursache
st daß dieselben sich in dürftigen Umständen befinden, im Reste sowohl bei
den Rriegskassen geraten und sodann immer Vorschuß aus den Magazinen
suchen, und, da sie keine Nebenhandtierung treiben wollen, allein auf den
Aderbau sehen, sich bloß und allein aus den Scheuern und dem Mehlsack mit
den Zngen ernahten wollen, auf den Gartenbau nichts achten, woraus doch