Full text: Vaterländisches (1, [Schülerband])

Mit Sorge aber erfüllt es Uns, daß die prinzipiell wich⸗ 
tigere Vorlage über die Unfallversicherung bisher nicht weiter ge⸗ 
foͤrdert worden ist, und daß daher auf deren baldige Durch⸗ 
beratung nicht mit gleicher Sicherheit gerechnet werden kann. 
Bliebe diese Vorlage jsetzt unerledigt, so würde auch die Hoffnung, 
daß in der nächsten Session weitere Vorlagen wegen der Alters⸗ 
und Invalidenversorgung zur gesetzlichen Verabschiedung gebracht 
Derden könnten, völlig schwinden, wenn die Beratungen des 
Reichshaushaltsetats fur 1884 /85 die Zeit und Kraft des Reichs⸗ 
tages noch während der Wintersession in Anspruch nehmen 
mußten —— 
Wenn dann die Vorlage für die Unfallversicherung, wie nach 
dem Slande ihrer Bearbeitung zu befürchten steht, in der laufenden 
Fruhjahrssession vom Reichstage nicht mehr beraten und festgestellt 
wird, so würde durch vorgängige Beratung des nächstjährigen 
Etats wenigstens für die Winersession diejenige Freiheit von 
anderen unaufschieblichen Geschäften gewonnen werden, welche er— 
forderlich ist, um wirksame Reformen auf sozialpolitischem Gebiete 
zur Reife zu bringen. Die dazu erforderliche Zeit ist eine lange 
für die Empfindungen, mit welchen Wir in Unserem Lebensalter 
auf die Groͤße der Aufgaben blicken, welche zu lösen sind, ehe 
Unsere in der Botschaft vom 17. November 1881 ausgesprochenen 
Intentionen eine praktische Betätigung auch nur so weit erhalten, 
daß sie bei den Beteiligten volles Verständnis und infolgedessen 
auch volles Vertrauen finden. 
Unsere Kaiserlichen Pflichten gebieten Uns aber, kein in 
Unserer Macht stehendes Mittel zu versäumen, um die Besserung 
der CLage der Arbeiter und den Frieden der Berufsklassen unter⸗ 
einander zu fördern, solange Gott Uns Frist gibt zu wirken. 
Darum wollen Wir dem Reichstage durch diese Unsere Bot— 
schaft von neuem und in vertrauensvoller Anrufung seines be⸗ 
währten treuen Sinnes für Kaiser und Reich die baldige Erledi— 
gung der hierin bezeichneten wichtigen Vorlagen dringend ans 
Derz legen.“ 
Sollte indessen das Versprechen der Kaiserlichen Botschaft vom 
17. November 1881 voll und ganz eingelöst werden, so blieb noch 
übrig, die Alters- und Invalidenversicherung einzurichten. 
Hieran ging die Regierung im Jahre 1837. Man war sich von vorn⸗ 
herein klar, daß gegen die Folgen von Alter und Invalidität ein 
viel weiterer Kreis geschützt werden müßte als gegen die Folgen von 
Krankheiten und Unfällen, und daß deshalb hier ein Versicherungs⸗ 
umfang gewählt werden müßte, in welchem möglichst alle als Arbeiter, 
Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten beschäftigten Personen 
ihren Platz fänden.
	        
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