Mit Sorge aber erfüllt es Uns, daß die prinzipiell wich⸗
tigere Vorlage über die Unfallversicherung bisher nicht weiter ge⸗
foͤrdert worden ist, und daß daher auf deren baldige Durch⸗
beratung nicht mit gleicher Sicherheit gerechnet werden kann.
Bliebe diese Vorlage jsetzt unerledigt, so würde auch die Hoffnung,
daß in der nächsten Session weitere Vorlagen wegen der Alters⸗
und Invalidenversorgung zur gesetzlichen Verabschiedung gebracht
Derden könnten, völlig schwinden, wenn die Beratungen des
Reichshaushaltsetats fur 1884 /85 die Zeit und Kraft des Reichs⸗
tages noch während der Wintersession in Anspruch nehmen
mußten ——
Wenn dann die Vorlage für die Unfallversicherung, wie nach
dem Slande ihrer Bearbeitung zu befürchten steht, in der laufenden
Fruhjahrssession vom Reichstage nicht mehr beraten und festgestellt
wird, so würde durch vorgängige Beratung des nächstjährigen
Etats wenigstens für die Winersession diejenige Freiheit von
anderen unaufschieblichen Geschäften gewonnen werden, welche er—
forderlich ist, um wirksame Reformen auf sozialpolitischem Gebiete
zur Reife zu bringen. Die dazu erforderliche Zeit ist eine lange
für die Empfindungen, mit welchen Wir in Unserem Lebensalter
auf die Groͤße der Aufgaben blicken, welche zu lösen sind, ehe
Unsere in der Botschaft vom 17. November 1881 ausgesprochenen
Intentionen eine praktische Betätigung auch nur so weit erhalten,
daß sie bei den Beteiligten volles Verständnis und infolgedessen
auch volles Vertrauen finden.
Unsere Kaiserlichen Pflichten gebieten Uns aber, kein in
Unserer Macht stehendes Mittel zu versäumen, um die Besserung
der CLage der Arbeiter und den Frieden der Berufsklassen unter⸗
einander zu fördern, solange Gott Uns Frist gibt zu wirken.
Darum wollen Wir dem Reichstage durch diese Unsere Bot—
schaft von neuem und in vertrauensvoller Anrufung seines be⸗
währten treuen Sinnes für Kaiser und Reich die baldige Erledi—
gung der hierin bezeichneten wichtigen Vorlagen dringend ans
Derz legen.“
Sollte indessen das Versprechen der Kaiserlichen Botschaft vom
17. November 1881 voll und ganz eingelöst werden, so blieb noch
übrig, die Alters- und Invalidenversicherung einzurichten.
Hieran ging die Regierung im Jahre 1837. Man war sich von vorn⸗
herein klar, daß gegen die Folgen von Alter und Invalidität ein
viel weiterer Kreis geschützt werden müßte als gegen die Folgen von
Krankheiten und Unfällen, und daß deshalb hier ein Versicherungs⸗
umfang gewählt werden müßte, in welchem möglichst alle als Arbeiter,
Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten beschäftigten Personen
ihren Platz fänden.