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31. Der Preußisch⸗Deutsche Zollverein.
Nach dem Aufhören der Kontinentalsperre war bei dem nun—
mehr erfolgenden massenhaften Einströmen englischer Waren nach
Deutschland das Bedürfnis eines gemeinsamen Schutzes der vater—
ländischen Industrie in den Kreisen der deutschen Fabrikanten leb—
haft empfunden worden. Dieselben hatten sich mit der Bitte um
Herstellung eines solchen Schutzes an den Bundestag gewandt,
aber ohne Erfolg. Inzwischen hatte die preußische Regierung 1818
für ihren eigenen Staat ein gemäßigtes Schutzzollsystem eingeführt.
Dabei ergab es sich aber als ein großer, durch die Gestaltung
Preußens, das sich — von Memel bis Saarbrücken — 195 Post⸗
meilen weit erstreckte, herbeigeführter Übelstand, daß wegen der
Getrenntheit der westlichen von den östlichen Provinzen zwei ver—
schiedene Zollgebiete gebildet werden mußten, deren Verwaltung
natürlich sehr bedeutende Kosten verursachte. Die Regierung bot
daher alles auf, um durch eine Zollvereinigung mit anderen Staaten
jene Lücke auszufüllen. Sie scheute dabei beträchtliche Opfer nicht,
stellte Preußen zu den anderen beteiligten Staaten auf den Fuß
der Gleichheit und erreichte ihr Ziel. Im Jahre 1828 trat Hessen—
Darmstadt, im August 1831 Kurhessen bei, 1833 folgten Bahern,
Württemberg, Sachsen und Thüringen nach. Am 1. Januar 1834
ward mit diesen Staaten der Preußisch-Deutsche Zollverein ab—
geschlossen, 1835 auch mit Baden und Nassau, 1836 mit Frank—
furt a. M.; nur Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Mecklenburg
und die Hansestädte hielten sich fern. Im Jahre 1842 umfaßte
der Verein bereits ein Gebiet von 8245 Quadratmeilen mit
28,3 Millionen Einwohnern. Die Zollschranken zwischen den zu—
gehörigen Ländern fielen, alle Erzeugnisse des einen Landes gingen
zollfrei nach allen anderen, nur für Bier und Branntwein mußte
eine sogenannte „Übergangsabgabe“ entrichtet werden. Nach außen
bildeten die verbundenen Länder ein gemeinsames Zollgebiet. Wo
fremde Waren in dasselbe eingeführt wurden, da mußten sie ver—
steuert werden, konnten dann aber frei durch das ganze Gebiet des
Zollvereins versandt werden. Die Zolleinnahmen flossen in eine
gemeinsame Kasse und wurden von dieser aus an die einzelnen
Staaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerungszahl verteilt.
Damit waren sehr bedeutende wirtschaftliche Vorteile
erreicht. Die vielen Zölle im Innern Deutschlands, welche den
Handel und das Gewerbe seit Jahrhunderten gestört hatten, waren
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