feindliche Mehrheit, so hat es zu „demissionieren“ und der Herrscher
ernennt ein anderes aus der neuen Majorität. — Fast noch wichtiger
war, daß sich infolge der Habeascorpusakte und anderer Gesetze in
Der englische England der erste Rechtstaat der Neuzeit entwickelte. Niemand
Kechtstaat, durfte ohne schriftlichen Befehl, in dem die Ursache der Verfügung
angegeben sein mußte, in Haft genommen werden; der Spruch eines
Gerichtes konnte sogar dem Herrscher gegenüber Schutz gewähren.
— Die übrigen Kulturstaaten sind in diesen Dingen bei England
in die Schule gegangen und auch unsere Verfassung beruht auf
den Grundgedanken, die damals zuerst in England verwirklicht
worden sind.
2. Österreichs Aufstieg zur Großmacht.
I. Deutschland in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts.
Der Dreißigjährige Krieg hatte das Deutsche Reich zu einem
Staatenbund gemacht, dessen Oberhaupt kaum mehr als eine Ehren-
stelle innehatte. Es kam wohl zu einer Neueinrichtung des Reiches,
aber sie hatte wenig Bedeutung: das Hauptorgan der Reichsgewalt
Der Reichs- wurde (seit 1663) der ständige Reichstag zu Regensburg,
tag zu der durch ernannte Gesandte der einzelnen Reichsstände gebildet
Ken reear war. Die schwerfällige Geschäftsordnung des Reichstages (es gab
eine Kurfürstenbank, eine Fürsten- und eine städtische Bank, im
zanzen über 200 Mitglieder) hinderte jedes rasche und kräftige
Das Reichs- Mingreifen. Noch schlimmer stand es mit dem „Reichsheer‘,
heer. ag von Fall zu Fall aus von den einzelnen Reichsständen gestellten
Streitkräften gebildet wurde und meist aus den schlechtesten
Truppen bestand, während viele Fürsten gut geschulte stehende
Heere besaßen. Auch die Beiträge zu den Reichsfinanzen waren
spärlich und flossen langsam ein.
Die Fürsten. Von den Fürsten verfügten nur wenige über eine wirklich
zroße Macht, vor allem die Kurfürsten. Unter den Kurfürsten-
Brandenburg. kümern war es wieder Brandenburg, das im Verlauf des
17. und 18. Jahrhunderts zur ersten Stelle aufstieg, dank einer
Friedrich Reihe bedeutender Fürsten. Der erste von ihnen ist Friedrich
Term > Wilhelm, der „Große Kurfürst“ (1640—1688). Bei seiner
Kurfürst“ Thronbesteigung war Brandenburg ohne politische Bedeutung und
(1640-1688). wirtschaftlich zerrüttet; seiner Klugheit gelang es, im West-
fälischen Frieden die großen geistlichen Fürstentümer Magdeburg