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1. Die Landwirtschaft.
a) Sieist „das ernährende Euter der Menschheit“, denn sie bringt nicht nur die
Nahrungsmittel, sondern auch die gewerblichen Rohstoffe hervor. Die von Maria
Theresia und Josef II. indie Wegegeleitete Bauernbefreiung beendete das Sturm-
jahr 1848. Es brachte die Aufhebung des Untertänigkeitsverbandes und
die Grund entla stung, wodurch die Bauerngüter freies Eigentum ihrer
Besiter wurden.
Cin Gesetß vom Jahre 1867 brachte die Freiteilbarkeit der Bauerngüter. Da aber
dadurch die Zersplitterung und Überlastung der Bauerngüter überhand nahm, ward in
dem Reichsgesetß des Jahres 1889
das Anerbenrecht geschaffen;
d. h. es soll die „Aufteilung des
Hofes im Erbgang“ dadurch ver-
hindert werden, daß dem über-
nehmenden Erben (Anerben) ge-
wisse Begünstigungen zugeführt
werden, so daß er „wohl be-
stehen“ kann. Die Durchführung
steht bei der Landesgesetggebung.
Bloß Böhmenund Kärntenhaben
das Anerbenrecht eingeführt.
b) Die Alchtzigerjahre
brachten auch eine Neugestal-
tung. der. agrarischen
Gemeinschaften (Wälder
und Weiden), die bei der
Grundentlastung nicht in den
Privatbesitz des Bauersgelangt
waren, und die Ablösung der
Servituten, d. i. der
„dinglichen Privatrechte an
dem früheren herrschaftlichen
Boden“. Eine Fortentwicklung
der zweckmäßigen Wirtschasts-
weise wurde durch die tausch-
weise Zusa m menleg u n g (Kommassation oder Arrondierung) der Grund-
stücke angebahnt.
So wurden die großen Nachteile der Gemenglage und des damit zusammenhängenden Flur-
zwanges mit einem Schlage beseitigt. Denn der Bauer, der früher sein Besittum in zahlreiche,
in jedem der Gewanne liegende schmale Streifen zersplittert sah, hatte nun einen geschlossenen
Besiz: was er dadurch an Arbeitszeit und -kraft erspart, ist leicht zu ermessen. Eine andere
segensreiche Einrichtung, durch die der Staat der Landwirtschaft aufhilft, ist der staatliche
Meliorationsf ond s. Er gewährt Unterstüzung und Darlehen zum Zwecke der Ver-
besserung (Melioration) des Bodens durch Be- oder Entwässerung, durch Aufforstung öder
Flächen, Wildbachverbauungen, Errichtung von Schußdämmen usw.
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