Metadata: Die Mönchsorden (H. 34)

1. Hegel Benedikts 530 7 
rebungen" ober bie „ Lebensbeschreibungen ber Väter" ober auch etwas 
anberes vor, was geeignet ist, bie Zuhörer zu erbauen; aber nicht bie sieben 
ersten Bücher ber H. Schrift ober bie Bücher ber Könige, weil es für schwache 
Seelen in biefer Stunbe nicht zuträglich ist, jene Teile ber H. Schrift zu hören; 
zu anberen Stunben bes Tages sollen sie jeboch gelesen werben. Sinb bann 
4 bis 5 Blätter, ober soviel bie Seit erlaubt, gelesen, so beten alle gemein¬ 
schaftlich bas Kompletorium; unb wenn sie nach bem Kompletorium hin¬ 
ausgehen, soll es nicht mehr gestattet sein, noch etwas mit irgenb jemanb 
zu reben. ... 
48. von ber täglichen Hjanbarbeit. Müßiggang ist ein Seinb ber Seele; 
darum müssen sich bie Brüber zu bestimmten Seiten mit hanbarbeit be¬ 
schäftigen unb tvieberum zu bestimmten Seiten mit heiliger Lektüre. . . . 
von Ostern bis zum 14. September1 sollen sie früh morgens hinausgehen 
unb von ber ersten bis ungefähr zur vierten Stunbe2 bie notrvenbigen ar¬ 
beiten verrichten, von ber vierten bis etwa zur sechsten3 lesen. Sinb sie nach 
der Sext vom Tisch aufgestanben, so ruhen sie unter Beobachtung vollkom¬ 
menen Stillschweigens auf ihren Betten; ober, wer etwa für sich lesen will, 
ber lese, jeboch so, baß er keinen anbern in seiner Ruhe stört. Die Non 
werbe etwas früher gehalten, wenn nämlich bie achte Stunbe zur Hälfte 
verflossen ist, unb bann sollen sie tvieber bis zur Vesper bie notwenbigen 
Arbeiten ausführen. (Erheischt es aber bie Lage ober bie Armut bes Klosters, 
baß bie Brüber persönlich bas (Einernten ber Früchte besorgen müssen, so 
sollen sie barüber nicht traurig werben; benn bann sinb sie wahre Mönche, 
wenn sie wie unsere Väter unb bie Apostel von ihrer t)änbe Arbeit leben. 
Der Schwachen wegen soll man jeboch in allem mit Maß zu Merk gehen, 
vom 14. September bis zum Beginn ber Fastenzeit sollen sie sich bis zum 
(Enbe ber zweiten Stunbe4 mit Lektüre beschäftigen. Nach ber zweiten Stunbe 
wirb bie Terz gebetet unb bis zur neunten5 sollen alle bie ihnen aufge¬ 
tragene Arbeit verrichten. . . . Nach ber Mahlzeit beschäftigen sich alle mit 
Lesen ober mit Psalmenstubium. IDährenb ber 40 tägigen Fasten jeboch sollen 
sie sich mit Lesen vom frühen Morgen bis zur vollenbeten britten Stunbe,J 
beschäftigen unb bis zum (Enbe ber zehnten Stunbe1 verrichten sie bie ihnen 
aufgetragene Arbeit. Ieber soll in biefen Tagen ber Fastenzeit ein Buch 
aus ber Bibliothek erhalten unb es vom Anfang an vollftänbig lesen; biese 
Bücher sinb ihnen zu Beginn ber Fastenzeit auszuhänbigen. vor allem sinb 
ein ober zwei ältere Brüber aufzustellen, bie in ben Stunben, ba bie Brüber 
bem Lesen obliegen, im Kloster umhergehen unb nachsehen, ob nicht etwa 
ein nachlässiger Br über gef unb en wirb, ber sich bem Müßiggang ober ber 
Unterhaltung hingibt, anstatt sich eifrig mit Lesen zu beschäftigen, woburch 
er nicht nur sich selbst bes Nutzens ber Lektüre beraubt, sonbern auch anbere 
1 Iahreseinteilung wie Kap. 41. 2 6 bis 10 Uhr. 3 10 bis 12 Uhr. 
4 8 Uhr. 6 3 Uhr. 6 9 Uhr. 7 4 Uhr.
	        
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