Full text: Das Altertum (Bd. 1, [Schülerband])

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den Patriziern des Strebens nach der Tyrannis angeklagt, von den Cen- 
turiateomitien zum Tode verurteilt und vom tarpeischen Felsen herab- 
gestürzt. Deshalb brachten die Volkstribunen C. Liecinius Stolo und 
L. Sextius Lateranus drei Gesetzesvorschläge ein (377), welche 377 
die gesamten plebejischen Interessen berücksichtigten: 1. Die bereits 
bezahlten Zinsen sollten vom Kapitale abgezogen und der Rest des Kapitals 
in drei Jahren zu gleichen Raten abgezahlt werden können (ut de- 
dueto eo de capite, quod usuris pernumeratum esset, id quod superesset, 
triennio aequis portionibus persolveretur); 2. niemand sollte mehr als 
500 Iugera (125 ha) vom Gemeindeland besitzen (ne quis plus quingenta 
ijugera agri possideret); 3. künftighin sollten keine Militärtribunen, 
sondern Konsuln gewählt werden, und zwar stets ein Konsul aus 
der Plebs (ne tribunorum militum comitia fierent consulumque utique 
alter ex plebe crearetur). Zehn Jahre lang bekämpften die Patrizier 
diese Reform. Lieinius und Sextius aber, die alljährlich wieder zu 
Tribunen gewählt wurden, brachten jedesmal von neuem ihre Vorschläge 
ungetrennt ein, wodurch die ärmeren Plebejer, welche den zwei ersten 
Anträgen Gesetzeskraft zu verleihen wünschten, gezwungen wurden, auch 
für den dritten einzustehen. Im Jahre 366 wurden endlich unter 366 
Vermittlung des greisen M. Furius Camillus die drei Gesetzesvorschläge 
angenommen. Der erste plebejische Konsul war L. Sextius. 
[Die Prätur.] Die Patrizier hatten den Plebejern den Zugang 
zum Konsulate gestatten müssen; gleichzeitig aber verringerten sie die 
Macht der Konsuln durch Errichtung der Prätur, zu welcher nur 
Patrizier Zutritt haben sollten. Der Prätor übte den richterlichen 
Teil der konsularischen Gewalt aus, doch konnte er auch neben den 
Konsuln als Befehlshaber im Kriege verwendet werden, Im ersten 
punischen Kriege wurden zwei Prätoren gewählt, später vermehrte sich 
die Zahl der Prätoren allmählich, bis sie unter Cäsar auf sechzehn stieg. 
[Die curulischen Ädilen.] Die plebejischen Ädilen, deren Amt 
gleichzeitig mit dem Tribunate entstanden war, hatten bisher ihre 
Wirksamkeit als Gehilfen der Tribunen entwickelt und mußten unter 
anderm auch die plebejischen Spiele veranstalten. Es heißt nun, daß 
ihre Weigerung, die vermehrten Kosten zu übernehmen, als der Senat 
im Jahre 367 Spiele zur Feier der unter den Ständen hergestellten 
Einheit (ludi maximi) anordnete, zur Einsetzung zweier patrizischen 
Ädilen führte; jedenfalls trat die Neuerung in diesem Jahre ein. Die 
patrizischen (oder curulischen) Ädilen standen im Range höher als 
die plebejischen, bildeten aber mit ihnen eine einzige Behörde, welche 
die Gesundheits- und niedere Sittenpolizei übte, die öffentlichen Bauten 
beaufsichtigte und den Marktverkehr überwachte; nur übten die curu-
	        
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