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den Patriziern des Strebens nach der Tyrannis angeklagt, von den Cen-
turiateomitien zum Tode verurteilt und vom tarpeischen Felsen herab-
gestürzt. Deshalb brachten die Volkstribunen C. Liecinius Stolo und
L. Sextius Lateranus drei Gesetzesvorschläge ein (377), welche 377
die gesamten plebejischen Interessen berücksichtigten: 1. Die bereits
bezahlten Zinsen sollten vom Kapitale abgezogen und der Rest des Kapitals
in drei Jahren zu gleichen Raten abgezahlt werden können (ut de-
dueto eo de capite, quod usuris pernumeratum esset, id quod superesset,
triennio aequis portionibus persolveretur); 2. niemand sollte mehr als
500 Iugera (125 ha) vom Gemeindeland besitzen (ne quis plus quingenta
ijugera agri possideret); 3. künftighin sollten keine Militärtribunen,
sondern Konsuln gewählt werden, und zwar stets ein Konsul aus
der Plebs (ne tribunorum militum comitia fierent consulumque utique
alter ex plebe crearetur). Zehn Jahre lang bekämpften die Patrizier
diese Reform. Lieinius und Sextius aber, die alljährlich wieder zu
Tribunen gewählt wurden, brachten jedesmal von neuem ihre Vorschläge
ungetrennt ein, wodurch die ärmeren Plebejer, welche den zwei ersten
Anträgen Gesetzeskraft zu verleihen wünschten, gezwungen wurden, auch
für den dritten einzustehen. Im Jahre 366 wurden endlich unter 366
Vermittlung des greisen M. Furius Camillus die drei Gesetzesvorschläge
angenommen. Der erste plebejische Konsul war L. Sextius.
[Die Prätur.] Die Patrizier hatten den Plebejern den Zugang
zum Konsulate gestatten müssen; gleichzeitig aber verringerten sie die
Macht der Konsuln durch Errichtung der Prätur, zu welcher nur
Patrizier Zutritt haben sollten. Der Prätor übte den richterlichen
Teil der konsularischen Gewalt aus, doch konnte er auch neben den
Konsuln als Befehlshaber im Kriege verwendet werden, Im ersten
punischen Kriege wurden zwei Prätoren gewählt, später vermehrte sich
die Zahl der Prätoren allmählich, bis sie unter Cäsar auf sechzehn stieg.
[Die curulischen Ädilen.] Die plebejischen Ädilen, deren Amt
gleichzeitig mit dem Tribunate entstanden war, hatten bisher ihre
Wirksamkeit als Gehilfen der Tribunen entwickelt und mußten unter
anderm auch die plebejischen Spiele veranstalten. Es heißt nun, daß
ihre Weigerung, die vermehrten Kosten zu übernehmen, als der Senat
im Jahre 367 Spiele zur Feier der unter den Ständen hergestellten
Einheit (ludi maximi) anordnete, zur Einsetzung zweier patrizischen
Ädilen führte; jedenfalls trat die Neuerung in diesem Jahre ein. Die
patrizischen (oder curulischen) Ädilen standen im Range höher als
die plebejischen, bildeten aber mit ihnen eine einzige Behörde, welche
die Gesundheits- und niedere Sittenpolizei übte, die öffentlichen Bauten
beaufsichtigte und den Marktverkehr überwachte; nur übten die curu-